Ein vermeintlicher Fehler des Rechtsanwaltes oder eine als überhöht empfundene Vergütungsrechnung – und schon entsteht Streit zwischen Mandant und Anwalt. Wer hilft in so einem Fall weiter? Welche Honorare und Gebühren werden überhaupt fällig? Und darf ein Anwalt sein Mandat ohne Vorankündigung niederlegen? Fragen, die der SWR-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller beantwortet.
Sorgfaltspflicht: Aufgaben eines Rechtsanwalts
Zu den Sorgfaltspflichten eines Anwalts gehört, seine Mandantin oder seinen Mandanten über alles Wesentliche im Verfahren zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Das bezieht sich unter anderem auf die Prozesskosten und auf die Fallstricke der rechtlichen Probleme. Er ist auch verpflichtet, bei seiner Arbeit die notwendigen Fristen einzuhalten.
Er muss eine Einschätzung abgeben, wie das Gericht die Sache sehen könnte. Als Fachanwalt kommt hinzu, dass er über die Rechtslage und die aktuellen Gerichtsentscheidungen in seinem Fachgebiet auf dem neuesten Stand sein muss.
Problem: Pflichtverletzung des Anwalts beweisen
Eine Pflichtverletzung des eigenen Anwalts zu beweisen, ist nicht immer einfach. Die Voraussetzung dafür ist, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden für den Klienten und dem Handeln des Anwalts besteht.
Wenn der Anwalt eine Frist versäumt, ist das einfach nachzuweisen. Schwer nachweisbar ist dagegen, ob ein Verfahren für den Mandanten positiv verlaufen wäre, wenn der Anwalt anders gehandelt hätte.
Es kann sich auch um eine Pflichtverletzung handeln, wenn der Anwalt falsch berät. Etwa wenn er die Gesetze und die neueste Rechtsprechung nicht ausreichend würdigt oder den Sachverhalt falsch einschätzt. Beispielsweise in der Frage, ob sich ein Prozess überhaupt lohnt oder ob ein Vergleich besser wäre.
Das Problem ist am Ende, den kausalen Zusammenhang mit dem Schaden nachzuweisen. Wichtig zu wissen für betroffene Klienten: Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet eine Schlichtung zwischen Mandanten und Anwalt an.
Eine Zweitmeinung – wie im medizinischen Bereich – ist in der Rechtsberatung eher unüblich. Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen zweiten Anwalt übernehmen würde, muss man in den eigenen Versicherungsbedingungen prüfen. Ansonsten trägt man die Kosten selbst.
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Wann der Rechtsanwalt sein Mandat niederlegen darf
Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt sein Mandat jederzeit und auch ohne Angaben von Gründen niederlegen. Typischerweise machen das Anwälte, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder es ethische Bedenken gibt.
Allerdings gibt es Einschränkungen beim Zeitpunkt, wenn zum Beispiel ein wichtiger Gerichtstermin oder eine Frist unmittelbar ansteht. Dann ist die Niederlegung des Mandats zwar wirksam, es entstehen aber Schadensersatzansprüche des Mandanten.
Der Anwalt hat weiterhin Informationspflicht und muss den Mandanten auch nach der Niederlegung über wichtige Sachverhalte und Fristen, zum Beispiel Verjährung, aufklären. Selbstverständlich muss er die vorhandenen Unterlagen herausgeben und Zustellungen weiterleiten. Die Prozessvollmacht erlischt erst dann, wenn ein neuer Anwalt bestellt ist.
Dem Anwalt das Mandat entziehen – wichtig zu wissen
Auch auf Seiten der Mandanten ist es möglich, dem Rechtsanwalt das Mandat zu entziehen. Allerdings sollte man das erst tun, wenn bereits ein anderer Anwalt zur Verfügung steht, der den Fall übernimmt.
Einen guten Anwalt finden - das funktioniert über Nachfragen und Erfahrungen im persönlichen Umfeld oder etwa über Onlineportale von Fachanwälten wie das Onlineportal des deutschen Anwaltvereins.
Fachanwälte müssen 100 Verfahren in ihrem Gebiet bearbeitet haben, sind also keine Anfänger. Haben die Anwälte möglicherweise Fachliteratur verfasst? Das lässt sich durch eine Suche im Internet möglicherweise herausfinden.
Es gibt auch Online-Portale, die Rechtsberatung anbieten. Dazu sagt SWR-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller: „Das wäre nicht verkehrt, sie beraten aber oft recht oberflächlich. Die Einzelfälle sind oft sehr verschieden. Man sollte da keine Blaupausen verwenden.“
Ob man hier von Fachanwälten beraten wird, sei eher fraglich. „Kanzleien vot Ort haben den Vorteil des Austauschs unter Kollegen“, weiß der Experte.
Großer Streitpunkt: das Honorar des Anwalts
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt das Anwaltshonorar auf der Basis des Gegenstands- oder Streitwerts. Grundsätzlich kann aber eine Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt komplett frei vereinbart werden.
Die Rechtsprechung hat allerdings inzwischen in Zivilverfahren eine Obergrenze gesetzt: Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist mehr als das fünffache der gesetzlichen Vergütung unangemessen. Dies gilt für jedes einzelne Mandat (Urteil BGH IX ZR 90/23). In einem Rechtsstreit muss der Anwalt seinen Zeitaufwand genau darlegen.
Wann sich ein Stundensatz als Honorar rechnet
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemisst die Vergütung am Streitwert. Wenn der Streitwert nicht gut absehbar ist oder besonders hoch, bringt möglicherweise ein Zeithonorar mehr Planungssicherheit. Das sollte dann aber übersichtlich und durchschaubar sein, wie das Urteil gezeigt hat.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten üblicherweise nur in Höhe des RVG. Das heißt für Mandanten: Wenn ein Honorar auf Stundenbasis vereinbart war, zahlt die Rechtschutzversicherung am Ende aber trotzdem nur entsprechend dem RVG.
Es gibt auch Rahmengebühren: Hier legt der Anwalt nach Ermessen innerhalb eines gesetzlichen Kostenrahmens die Gebühr fest und berücksichtigt den Aufwand und Schwierigkeit des Falls sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten.
Wichtig zu wissen: Eine Erstberatung beim Rechtsanwalt darf maximal 190 Euro kosten. Es gibt auch Beratungshilfe vom Staat.
Weitere Gebühren, die Kosten verursachen
Neben der Verfahrensgebühr - nicht mehr als das 1,3-fache des Streitwerts - gibt es üblicherweise noch Gebühren für Gerichtstermine oder zum Beispiel eine Einigungsgebühr im Falle eines außergerichtlichen Vergleichs.
Ein Prozesskostenrechner im Internet wie etwa von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kann Mandantinnen und Mandanten helfen, die Kosten im Voraus besser einzuschätzen.