Erleidet ein Auto einen Schaden, sind die Hersteller nach der Altfahrzeugverordnung dazu verpflichtet, Autos ihrer Marke vom letzten Halter zurückzunehmen. Dies gilt auch für Elektroautos. In der Praxis gibt es jedoch offenbar erhebliche Probleme bei der Umsetzung, insbesondere bei der Entsorgung von beschädigten Elektroautos mit Hochvoltbatterien.
Streit um die Entsorgung eines abgebrannten Elektroautos
Ein abgebranntes Elektroauto entwickelte sich für Lutz Laier aus der Nähe von Ludwigshafen zu einem kostspieligen Problem. Sein Mercedes EQA war vor fast einem Jahr in Flammen aufgegangen und wurde anschließend auf dem Gelände eines Mannheimer Abschleppunternehmens abgestellt. Dort verblieb das ausgebrannte Fahrzeug und verursachte rund 5.000 Euro an Standgebühren.
Während Laier zunächst für die Standgebühren aufkommen musste, blieb die Frage der Entsorgung des Fahrzeugs lange Zeit ungeklärt: Weder die Leasinggesellschaft noch die Kasko-Versicherung fühlten sich zuständig. Auch Mercedes-Benz verweigerte zunächst die Rücknahme des Fahrzeugs.
Erst nach einem Jahr – nachdem sich Lutz Laier an die Medien gewendet hatte – ließ der Hersteller das Fahrzeug schließlich abholen. Ob Mercedes-Benz die Standgebühren übernehmen muss oder der Halter auf den Kosten sitzen bleibt, wird ein Gericht noch entscheiden.
Mercedes räumt Versäumnisse bei der Rücknahme ein
Wieso ist Mercedes als Hersteller bei Lutz Laier der gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahmepflicht für Altfahrzeuge nicht unmittelbar nachgekommen? Das Unternehmen räumt ein: „Einige der geschilderten Abläufe entsprechen nicht dem, was unsere Kunden oder Partner erwarten können und auch nicht dem, was wir intern vorgeben. Wir werden unsere Partner und internen Teams daher nochmals gezielt sensibilisieren.“
Altfahrzeugverordnung: Probleme bei der Rücknahme von E-Autos
Laut der Altfahrzeugverordnung sind Autohersteller verpflichtet, Altfahrzeuge ihrer Marke vom letzten Halter zurückzunehmen. „Ein Verstoß gegen Rücknahmepflichten ist eine Ordnungswidrigkeit, die (…) mit einem Bußgeld bis zu hunderttausend Euro geahndet werden kann“, erklärt das Bundesumweltministerium auf Nachfrage.
Im Fall von Elektroautos mit beschädigten Hochvoltbatterien gestaltet sich die Umsetzung schwierig. Laut dem Entsorgungsspezialisten Jörg Krüger fehlt es an ausreichend qualifizierten Betrieben, die solche Fahrzeuge fachgerecht behandeln können. Havarierte Hochvoltbatterien können in der Regel nicht mehr recycelt, sondern müssen entsorgt werden. Das mache die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme für die Hersteller teuer.
Entsorgungsprobleme gibt es in solchen Fällen nicht nur bei Mercedes, sondern auch bei anderen Hersteller, bestätigt das Bundesumweltministerium auf Nachfrage.