Autofahrer können den Fahrzeugschein ab sofort digital auf dem Smartphone mit sich führen. Das funktioniert in der i-Kfz-App, die Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger gemeinsam mit dem Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamts, Richard Damm, gestartet haben.
Damit sei der Fahrzeugschein "einfach, sicher und jederzeit greifbar auf dem Smartphone", heißt es auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums. Bereits Ende April startete eine Testphase für den digitalen Fahrzeugschein, für die es 2.500 Plätze gab. Die waren schnell voll.
Jetzt kann jeder Autobesitzer seinen Fahrzeugschein auf dem Smartphone in der i-Kfz-App abspeichern. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Was braucht es für den digitalen Fahrzeugschein?
Um den Fahrzeugschein dort zu hinterlegen, müssen Nutzer die Online-Funktion bei ihrem Personalausweis freigeschaltet haben.
Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb hatten 2024 allerdings nur 35 Prozent der Deutschen die Online-Funktion aktiviert. Und nur jeder fünfte hat laut dem eGovernment Monitor 2024 die Funktion schon einmal verwendet.
Verbraucherschützer Oliver Buttler ist skeptisch, ob die App gut angenommen wird. Er sagt: "Es wird eine gewisse Zeit dauern, bis so eine App Akzeptanz findet."
Wie kann man den Fahrzeugschein digitalisieren?
Um den Fahrzeugschein auf das Smartphone zu bekommen, müssen Nutzer zunächst die i-Kfz-App herunterladen. Dort können sie mit einem Klick auf „Fahrzeugschein hinzufügen“ den Prozess starten.
Ist das Fahrzeug auf einen selbst angemeldet, können Nutzer mithilfe der Online-Funktion ihres Ausweises den digitalen Fahrzeugschein herunterladen.
Es gibt auch eine Alternative ohne die Online-Funktion im Ausweis: Alternativ können Autofahrer auch bei der Zulassungsstelle vor Ort einen QR-Code bekommen, mit dem sie den digitalen Fahrzeugschein in die App auf ihr Handy herunterladen können.
Was ist, wenn mehrere Personen das Auto fahren?
Autofahrer können den digitalen Fahrzeugschein teilen - etwa wenn mehrere Personen mit dem Auto fahren. Auch das geht in der App: Dort können Nutzer entweder einen QR-Code erstellen, den die andere Person scannen kann, oder einen Link, der in der App geöffnet werden kann.
Optional kann der Halter ein Zeitlimit festlegen, wie lange der Fahrzeugschein bei der anderen Person hinterlegt ist. Etwa dann, wenn Autobesitzer ihr Auto Freunden ausleihen.
Digitalisierung der Verwaltung Bund-ID: Verwaltung digital – wie gut funktioniert das wirklich?
Online einen Antrag stellen, statt zum Amt zu gehen. Das soll die Bund-ID möglich machen. Doch klappt das so einfach, wie es versprochen wird? Wir haben den Selbsttest gemacht.
Nicht nur Fahrzeugschein: Was die i-Kfz-App noch kann
- Mit der neue App können Autofahrer laut Verkehrsministerium ihr Fahrzeug auch online an-, ab- und ummelden. Allerdings ist das bislang noch nicht in jeder Kommune möglich.
- In Zukunft soll auch der Führerschein über die App digitalisiert werden. Ziel ist es laut dem Ministerium, den nationalen, digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen. EU-weit kommt er erst 2030.
Verbraucherschützer Oliver Buttler sieht auch in weiteren Funktionen durchaus einen Nutzen - etwa in der Terminfunktion:
- Autobesitzer können sich erinnern lassen, wann die Hauptuntersuchung (HU) stattfindet oder wann ein Werkstattbesuch notwendig ist.
Autofahrer müssen dann jedenfalls weniger Papiere mit sich führen. Die Polizei stellt sich auf neue Kontroll-Strategien im Verkehr ein, sagt Franz Henke vom Polizeipräsidium in Karlsruhe.
Die Fahrerin oder der Fahrer muss in der App scrollen oder verschiedene Kacheln antippen, um nachzuweisen, dass es sich nicht um einen Screenshot handelt, sondern um eine funktionierende App.
Wo Autofahrer den Fahrzeugschein auf Papier noch brauchen
Wer ins Ausland fährt, muss nach wie vor den Fahrzeugschein in Papierform mitführen. Dort gilt die App bisher nicht.
Und die Polizei in Mainz rät auch hierzulande zunächst den Original-Fahrzeugschein mitzunehmen – zur Sicherheit in der Übergangszeit.