Grund für die Umtauschpflicht sind EU-Vorgaben für einheitliche und fälschungssichere Führerscheine.
Die Frist für die Umtauschaktion mit Blick auf die erste Generation der Plastikkarten-Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 ist am 19. Januar 2026 abgelaufen.
Jetzt geht der Umtausch alter Führerscheine in die nächste Runde: Die Frist für alle zwischen 2002 und 2004 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine läuft. Stichtag ist der 19. Januar 2027.
Führerschein-Umtausch: Auf das Ausstelldatum achten
Tätig werden müssen nicht nur diejenigen, die in diesem Zeitraum erstmals einen Führerschein erhalten haben - sondern auch die Autofahrer, die den Scheckkarten-Führerschein damals als Ersatz beispielsweise für einen verlorenen gegangenen Führerschein bekommen haben.
Wer unsicher ist, sollte auf das Ausstellungsdatum seines Führerscheins schauen.
Eine Ausnahmeregelung gibt es für alle, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen einen Papier- oder auch Scheckkartenführerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.
Das ist beim Umtausch des Führerscheins zu beachten
Man beantragt den Umtausch bei der am Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle. Mitbringen muss man
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- ein biometrisches Passfoto und
- den bisherigen Führerschein.
Der Umtausch von Pkw- und Motorrad-Führerscheinen erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.
Der Führerschein-Umtausch ist ein rein verwaltungstechnischer Akt. Man stellt sich nicht schlechter als vorher. So wird auch die Fahrerlaubnis für die jeweiligen Klassen, die man bislang hatte, auf den neuen Führerschein übertragen.
Wichtig: Der Umtausch kann je nach Stadt, Landkreis und Führerscheinstelle einige Wochen dauern. Darauf sollte man sich einstellen und zum Beispiel eine Terminbestätigung ausdrucken.
Frist verpasst? Verwarnungsgeld möglich
Wer den Umtausch versäumt, weiterfährt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von derzeit 10 Euro rechnen.
Fahren mit dem alten abgelaufenen Führerschein ist aber keine Straftat, wenn die Fahrberechtigung noch besteht. So können Pkw und Motorräder weiter unbefristet gefahren werden - auch wenn das dazugehörige Führerschein-Dokument abgelaufen ist.
Alter Führerschein: Vorsicht im Ausland und bei Mietwagen
Vorsicht gilt im Ausland oder bei Mietwagen: Hier kann ein alter Führerschein zu Problemen führen.
Deshalb sollte man sich zeitnah darum kümmern, den alten in einen neuen, gültigen Führerschein umzutauschen.