Vorsicht beim Schenken!

Geschenkgutscheine – wenn aus dem Erlebnis Enttäuschung wird

Ein Erlebnis als Geschenkgutschein: Was sich nach einem spannenden Event anhört, kann in Frust enden, wenn der Gutschein nicht oder nur unter Mühen einlösbar ist. Wie lässt sich dieser Ärger vermeiden?

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Von Autor/in Nina Rathfelder

Ein Rundflug im Ballon oder im Flugzeug, ein Tag mit einem Sportwagen - für viele Traumerlebnisse und schöne Geschenke. Enttäuschend ist es dann, wenn sich der Gutschein gar nicht einlösen lässt oder nur nach dem Ausüben von erheblichem Druck und unter mühevoller und langwieriger Terminsuche. Welche Rechte haben Verbraucher in diesem Fall und wie können solche Enttäuschungen vermieden werden?

Terminvereinbarung bei Mein-Rundflug.com nicht möglich

In unserem Fallbeispiel kaufte die Betroffene Nicole Duddek auf der Internetseite mein-rundflug.com für ihren Vater zum Geburtstag einen Gutschein für einen einstündigen Rundflug – im Wert von 349 Euro. Als der Vater den Gutschein einlösen möchte, findet er keine Telefonnummer, um einen Termin vereinbaren zu können. Daraufhin kontaktiert die Betroffene das Unternehmen per Mail.

Dann kam halt gar nichts. Der Geschäftsführer hat mich nur immer wieder auf irgendeine andere Mitarbeiterin, die irgendwann anfängt, wenn sie fertig geschult ist, vertröstet. Das war schon sehr nervig.

Nicole findet im Internet Rezensionen und Erfahrungsberichte anderer frustrierter Gutscheinbesitzer von mein-rundflug.com. Sie alle machten ähnliche Erfahrungen wie sie. Teils versuchten sie nach eigenen Angaben seit eineinhalb Jahren vergeblich, ihren Gutschein einzulösen.

Wie viel Geduld müssen Gutscheinkäufer beim Einlösen aufbringen?

Flug ist jetzt noch witterungsabhängig. Aber in einem Zeitraum von einem halben Jahr, denke ich, kann man schon einen Flug stattfinden lassen. Und wenn ich in diesem halben Jahr auch immer wieder nach Terminen gefragt habe, kann ich irgendwann sagen, ich setzte jetzt die letzte Frist. Und wenn ich bis dahin kein Angebot bekomme, dass ich fliegen kann und auch dieser Flug wirklich stattfindet, dann erkläre ich den Rücktritt von meinem Vertrag. Weil dann findet die Dienstleistung anscheinend gar nicht statt.

Vermittler oder Veranstalter – wer ist verantwortlich?

Das haben Nicole und andere Betroffene bereits versucht. Der Gutscheinverkäufer verweist aber in den Antwort-Mails darauf, dass er nur ein Vermittler sei:

Ein etwaiger Beförderungsvertrag kam daher nicht mit uns […] sondern direkt mit dem jeweiligen Rundfluganbieter zustande. Ihre Ansprüche (Erfüllung, Rücktritt, Rückzahlung, Schadenersatz etc.) sind allein gegenüber diesem Vertragspartner geltend zu machen.

Ansprechpartner sind nicht bekannt

Alle Betroffenen, mit denen die Reporter der ARD Verbraucher-Redaktion gesprochen haben, sagen, sie hätten den Vertragspartner, also das ausführende Flugunternehmen oder den Piloten nie genannt bekommen. Sie stünden also ohne Ansprechpartner da.

Es sollte im Prinzip schon bei Kauf irgendwo klar sein, wer mein Vertragspartner ist. Irgendwo in diesem Prozess muss ich wissen, mit wem kann ich Kontakt aufnehmen. Aber letztendlich ist das immer eine Frage des Einzelfalls.

Die Reporter fragen am Flughafen Saarlouis-Düren nach - dort hätte Nicoles Vater abfliegen sollen – und sprechen mit Piloten und Flugplatzverantwortlichen. Keiner kennt einen Flugpartner des Anbieters und auch an eine Wild Thing - das Flugzeug, mit dem der Rundflug hätte stattfinden sollen - kann sich hier niemand erinnern oder Flugdaten dazu finden.

Auf Nachfrage der ARD-Verbraucher-Redaktion antwortet mein-rundflug:

Nach unserem Kenntnisstand wurde diese Maschine zuletzt im Frühjahr 2025 im Saarland eingesetzt.

Auf die Nachfrage nach genaueren Daten kommt keine Antwort mehr.

Absage trotz optimalem Wetter

Ein anderer Fall: Nach langer Warterei erhält Karina Stoye ihren Rundflug-Termin. Eine Stunde vor Abflug ist sie vor Ort am Flughafen Saarlouis-Düren. Dann erhält sie einen Anruf von meinrundflug.com, man müsse den Flug leider absagen.

Wegen des Wetters, es sei zu windig. Und das war sehr kurios, denn wir waren ja vor Ort. Es war ein traumhaft blauer Himmel, es war keine Wolke am Himmel und es waren Flugzeuge in der Luft. Ich war natürlich wütend und habe mich massiv beschwert, was das eigentlich für ein Unsinn ist, weil andere nämlich gerade fliegen.”

Mit wem sie vor Ort geflogen wäre, weiß sie bis heute nicht. Ihr wurden nur Uhrzeit, Tag und die Beschreibung des Treffpunkts schriftlich genannt - kein Name und keine Flugnummer.

Dabei schreibt mein-rundflug.com der ARD-Verbraucherredaktion, dass der Kunde spätestens beim Terminabschluss mit dem jeweils eingesetzten Piloten bzw. Flugplatzbetreiber in Kontakt träte - eigentlich. Denn weiter heißt es:

"In einigen Fällen wird der Kontakt zum Piloten aus Datenschutzgründen erst kurz vor dem Termin vermittelt – dies werden wir künftig transparenter kommunizieren.

Keine Kontaktperson – wer trägt die Verantwortung?

Aber an wen können sich die Verbraucher dann wenden, wenn sie den Piloten oder Fluganbieter gar nicht genannt bekommen?

Sie können dann nur dem Plattformbetreiber gegenüber die Ansprüche geltend machen. Entweder kriegt man von Anfang an die Kontaktdaten des eigentlichen Verkäufers übermittelt oder eben die Möglichkeit, über die Plattform mit dem Vertragspartner in Kontakt zu treten. Aber eine Kontaktvermittlung muss da sein. Ansonsten ist man nicht nur Vermittler, sondern der eigentliche Vertragspartner.

Trotz Empfehlung des Betreibers weiterhin Probleme

Auf YouTube inszeniert sich der Betreiber von mein-rundflug.com, Philipp Müller, als abenteuersuchender Flugzeug-Enthusiast und Pilot. Eine weitere Betroffene sah seine Videos und schreibt ihn an. Philipp Müller empfiehlt ihr seine Webseite mein-rundflug.com. Die Kundin kauft für ihren Mann einen Geschenk-Gutschein für einen Flug ab Hildesheim.

Als sie dann im Juni den Gutschein einlösen wollte, erhielt sie eine automatische Antwort, mein-rundflug sei momentan in der Winterpause. Flüge würden erst ab März terminiert. Eine Winterpause im Juni?

Sie kontaktiert Philipp Müller nochmals per Instagram. Müller schlägt ihr einen Flugtermin Ende Oktober vor - in der kalten Jahreszeit in einem offenen Flugzeug und in Magdeburg statt in Hildesheim.

Das möchte sie nicht und fordert ihr Geld zurück. Mein-rundflug.com bietet ihr eine Rückerstattung von 150 statt knapp 220 Euro an. Der Flug, den sie eigentlich wollte, sei "leider momentan nicht durchführbar."

Vor Ort bei mein-rundflug.com in Magdeburg

Die Reporterin der ARD-Verbraucherredaktion fährt zum Unternehmen mein-rundflug.com nach Magdeburg. Philipp Müller, Betreiber von mein-rundflug.com, sitzt mit seiner Mobility Marketing Operations in einem Bürokomplex. Seine GmbH hat außer mein-rundflug.com noch viele Geschäftszweige - von der Sportwagenvermietung bis zum Business-Coaching.

Auf weitere Nachfragen zu den Fällen der uns bekannten Betroffenen, bekommen wir keine Antworten mehr.

Wie kann man sich vor Ärger mit Geschenkgutscheinen schützen?

Vor dem Kauf sollten Verbraucher auf Folgendes achten:

  • Wer ist der Vertragspartner? Ist es doch nur ein Vermittler?
  • Sicherer ist es, solche Gutscheine direkt beim Veranstalter des Erlebnisses zu kaufen.

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Autor/in
Nina Rathfelder
Onlinefassung
Sofie Knorr