Rechnung ohne Bestellung?

Vertreten Inkassounternehmen wissentlich unseriöse Firmen?  

Das Stuttgarter Inkasso-Unternehmen Culpa Inkasso fordert Geld für angebliche Leistungen einer britischen Astrologie-Webseite - zu Unrecht, sagen Betroffene. Muss das zuvor nicht geprüft werden?

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Stand

Von Autor/in Barbara Hirl

Die Fälle häufen sich: Betroffene bekommen ein Schreiben des Stuttgarter Inkasso-Unternehmens Culpa Inkasso mit einer Forderung von mehr als 400 Euro. Die Betroffenen sollen Leistungen der Astrologie-Internetseite "Sternwelten" gekauft und nicht bezahlt haben. Doch auf dieser Webseite sollen sie nach eigenen Angaben nie etwas gekauft haben.  

Sollte ein Inkassounternehmen die zugrunde liegende Forderung nicht prüfen?  

Inkasso: Druck wegen angeblich unbezahlter Rechnung 

Während des Einkaufens bekommt der Betroffene Karl-Heinz Siber eine SMS. Und die hat es in sich: „Sehr geehrter Herr Karl-Heinz Siber, Bitte rufen Sie ganz dringend Frau K. zurück!“ 

Karl-Heinz Siber ist geschockt und sagt: „Ich dachte Krankenhaus, Polizei - da ist irgendwas mit der Familie passiert. Ich habe sofort an meine Tochter gedacht. Ich wusste gar nicht, wie ich reagieren soll, was ich jetzt machen soll.“  

Er ruft sofort zurück. Es meldet sich die Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart. Die Frau am anderen Ende der Leitung, so erzählt der Betroffene, setzt ihn sofort unter Druck. 

Siber beschreibt das Gespräch so: „Das war ein Jahreshoroskop. Das haben Sie bestellt. Sie haben das Jahreshoroskop erhalten, Sie haben die Rechnung erhalten. Sie haben die Mahnung erhalten und Sie haben nicht darauf reagiert. Und deswegen sind Sie jetzt hier im Inkassobüro gelandet.“

Der 71-Jährige soll auf einer Internetseite einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben - für ein Horoskop. Karl-Heinz Siber ist sich sicher, er habe nie ein Horoskop bestellt. „Das ist überhaupt nicht meine Welt und überhaupt nicht mein Hobby oder meine Freizeitgestaltung, dass ich mich mit so etwas abgebe.” 

Culpa Inkasso fordert von dem Betroffenen einen Betrag von mehr als 400 Euro. Und falls er nicht zahlt, würden gerichtliche Schritte eingeleitet.  

Verbraucher-Beschwerden über Culpa Inkasso bundesweit 

Bei den Verbraucherzentralen haben sich bundesweit bereits mehrere hundert Betroffene über das Geschäftsgebaren der Culpa Inkasso beschwert.  

Oliver Buttler, Experte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sagt: „Die Firma Culpa Inkasso ist dafür bekannt, von unseriösen Dienstleistern Geld einzutreiben. Diese sind im Datingbereich oder auch im Kreditvergabebereich anzusiedeln. Oftmals haben Betroffene möglicherweise eine kostenfreie Aboversion getestet. Andere wiederum berichten uns, dass sie diese Anbieter überhaupt nicht kennen.“  

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bereits eine Unterlassungsklage gegen Culpa Inkasso in die Wege geleitet. Auch Karl Heinz Siber hat sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet und erhofft sich Hilfe von Verbraucherschützer Oliver Buttler.  

Nachweis über Vertragsschluss entscheidend 

Oliver Buttler erklärt ihm, das Inkassounternehmen müsse ihm einen Vertragsschluss nachweisen, wenn es von ihm Geld möchte. Culpa Inkasso habe in dem Telefonat nicht nachweisen können, wer ist der Auftraggeber, und bei wem er einen Vertrag abgeschlossen hätte.  

Bei Karl Heinz Siber soll der Auftraggeber der Inkasso-Forderungen die Firma Sternwelten LLC sein. Die von ihr unter anderem betriebene Internetseite "sternkompass.com" ist in deutscher Sprache geschrieben.  

Laut Impressum sitzt das Unternehmen Sternwelten LLC aber in England. Die ARD-Verbraucher-Redaktion fragt bei Sternwelten LLC an, doch das Schreiben bleibt unbeantwortet.  

Inkasso-Forderungen auch an Minderjährige 

Immer wieder taucht im Zusammenhang mit Sternwelten LLC und anderen Unternehmen Culpa Inkasso auf, die deren Forderungen eintreibt. Anwälte werben damit, gegen die Forderungen vorzugehen. Betroffene berichten von ihren Erfahrungen. 

Auch der Teenager Ole soll ein kostspieliges Abo im Internet abgeschlossen haben. Ole erinnert sich: „Ich weiß auf jeden Fall, dass ich auf irgendwelchen komischen Seiten war - aber es war ein Offlinespiel oder sowas. Ich kann mich nicht mehr so dran erinnern, ich habe das nebenbei gemacht. Dachte, da wird schon nix passieren so.“  

Ole erhält von Culpa Inkasso etliche Zahlungsaufforderungen, Anrufe, E-Mails. Mechthild Bulling, die Mutter von Ole, berichtet: “Wir sind aus allen Wolken gefallen, weil wir waren im Urlaub, Lissabon, das werde ich nie vergessen. Und nachts um zwei stand Ole wirklich zitternd und bebend vor uns. Er bräuchte jetzt 500 Euro, er müsse jetzt 500 Euro überweisen.“  

Die Firma hinter der Webseite sitzt laut Impressum ebenfalls in England. Mechthild Bulling teilt der Firma mit, dass ihr Sohn minderjährig sei. Doch ihr Einschreiben kommt ungeöffnet zurück. Erst auf eine E-Mail bekommt sie eine Reaktion. 

Mechthild Bulling sagt: „Ole hatte zu dem Zeitpunkt mit 14 keinen Zugriff auf sein Konto, sonst hätte er das gezahlt. Und ich möchte nicht wissen, wie viele aus der Not heraus, weil das ja so ein Pressing ist, so unter Druck setzen, dass sie zahlen.“  

Zustimmung von Sorgeberechtigten bei Minderjährigen notwendig 

Rechtsanwalt Benjamin Stillner vertritt die Verbraucherzentrale inzwischen bei mehreren Klagen gegen Culpa Inkasso. Im Fall von Ole ist die Rechtsprechung eindeutig.

Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erklärt: „Der Minderjährige ist im Zivilrecht so etwas wie die heilige Kuh, kann man sagen. Wenn ein Minderjähriger einen Vertrag schließt - angeblich - dann hängt die Wirksamkeit dieses Vertrages davon ab, dass die Sorgeberechtigten, also normalerweise die Eltern, dann diesen Vertrag genehmigen. Und wenn das nicht der Fall ist, dann haben wir keinen Vertrag.“

Forderungen von Culpa Inkasso reißen nicht ab

Mechthild Bulling erhält schließlich von der englischen Firma die Mitteilung, dass die Sache erledigt sei. Doch Monate später wird ihr Sohn erneut von Culpa Inkasso kontaktiert. Wie kann das sein?  

Culpa Inkasso teilt der ARD-Verbraucher-Redaktion mit, das Unternehmen hätte es versäumt, mitzuteilen, dass der Vertragspartner minderjährig war. Dennoch bekommt Ole Post von einem Rechtsanwalt: Albrecht König. Er kündigt einen „Auftrag zur Einleitung des Gerichtsverfahrens“ an und fordert die Zahlung von 540 Euro. Auftraggeber sei der Betreiber der Webseite in England. 

Albrecht König soll in Stuttgart sein Büro haben. In Fällen, in denen Culpa Inkasso involviert war, wurde er öfter tätig. Die ARD-Verbraucher-Redaktion will Kontakt mit ihm aufnehmen - vergeblich. Auf die Anfrage der Redaktion per E-Mail antwortet Albrecht König nicht. 

IP-Adresse kein Beweis für Vertragsabschluss

Das Unternehmen Sternwelten LLC beruft sich auf eine gespeicherte IP-Adresse, um die Rechtmäßigkeit des Vertrages zu belegen. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale weiß: „Der Inkasso-Dienstleister muss nachweisen, dass die Inkasso-Forderung auf einem rechtsgültigen Vertrag beruht. Daran scheitert es. Es wird nur behauptet, dass die Betroffenen zu einer bestimmten Uhrzeit eine gewisse IP-Adresse benutzt hätten. Üblicherweise sind IP-Adressen aber dynamisch, heißt wechselnd. Und insofern ist eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einer Uhrzeit nicht maßgeblich, ob der Vertrag geschlossen ist.“ 

Eine IP-Adresse identifiziert zwar einen Internetanschluss. Doch mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass allein der Nachweis einer IP-Adresse nicht beweist, dass der Anschlussinhaber selbst einen Vertrag geschlossen hat.  

Für Inkassounternehmen Pflicht: Schlüssigkeit prüfen

Fachanwalt Benjamin Stillner erklärt: „Ein Inkasso-Institut muss, bevor es eine Forderung geltend macht, eine Schlüssigkeitsprüfung durchführen, ob die Hauptforderung und die Nebenforderung zu den Sachverhalten zu den Unterlagen passen, die das Inkasso-Institut prüfen muss. Da stellt sich schon häufiger heraus, dass ganz oft diese Prüfungen nicht durchgeführt wurden.“

Prüfung von Forderungen bei Culpa Inkasso

Hat Culpa Inkasso die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüft? Vor der Kamera möchte sich das Unternehmen nicht äußern.  

Schriftlich teilt die Culpa Inkasso der ARD-Verbraucher-Redaktion mit, man handele im Auftrag von Gläubigern auf Basis der übermittelten Verträge. Die Culpa Inkasso GmbH schreibt in ihrer Stellungnahme: „Die Rechtsabteilung der Culpa Inkasso überprüft sowohl die Gläubiger als auch die Forderungsgrundlage nach der RDG.“   

Also dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Weiter heißt es: Bei Unstimmigkeiten werde der Auftrag nicht angenommen.  

Tipps für Verbraucher vom Experten

Benjamin Stillner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, rät: „Meine klare Empfehlung wäre: Keine Panik, ruhig bleiben, nachfragen, was soll ich wann und wo bestellt haben. Und im Zweifel nicht zahlen, wenn ich nichts bestellt habe.“  

Culpa Inkasso weiter tätig

Karl-Heinz Siber ist überzeugt, dass in seinem Fall die Forderungen aus der Luft gegriffen sind. Er habe nichts bestellt, nichts erhalten und werde nicht bezahlen. Auch Mechthild Bulling sagt, das Unternehmen werde keinen Cent von ihrer Familie sehen. „Nur das große Bedürfnis, denen das umzudrehen, denen Druck zu machen, das habe ich.“ 

Culpa Inkasso hat der ARD-Verbraucher-Redaktion mitgeteilt, sie hätten die Akten von Ole und von Karl-Heinz Siber geschlossen - und die Vertragsverhältnisse mit den Unternehmen beendet. Dennoch gibt es immer noch Betroffene, die Post von Culpa Inkasso wegen anderer Internetseiten bekommen. 

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