Bei den Verbraucherzentralen stapeln sich Beschwerden aus unterschiedlichen Gründen über die Düsseldorfer Firma 1N Telecom GmbH: Viele Verbraucher erhielten in der Vergangenheit Werbebriefe mit einem Angebot für einen DSL-Tarif. Einige Adressaten glaubten, es handle sich um ein Angebot der deutschen Telekom und gingen darauf ein.
Als sie den Irrtum bemerkten und den Vertrag rückgängig machen wollten oder ihre Rufnummer nicht portieren ließen, forderte 1N Telecom in vielen Fällen Schadensersatz. Bereits im vergangenen Jahr berichtete Marktcheck über 1N Telecom.
Verbraucherzentrale klagt Telecom statt Telekom – tausende Beschwerden
Zahlreiche Deutsche-Telekom-Kunden sind aufgrund eines missverstandenen Angebots zur 1N Telecom gewechselt. So können Betroffene widerrufen oder kündigen.
Vertragsabschluss mit 1N Telecom wohl über Gewinnspiele
Später wurden Kunden vermutlich über Online-Gewinnspiele generiert. Dabei mussten die Teilnehmer persönliche Daten eingeben. Laut 1N Telecom hätten sie im Zuge dessen auch einen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen. Die Betroffenen bestreiten das.
Einige können sich überhaupt nicht erklären, wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll.
Laut 1N Telecom würden Kunden manchmal vorübergehend den Abschluss eines Vertrags vergessen. Erst wenn es zu einer Klage komme, könnten sie sich wieder daran erinnern. Das Unternehmen verweist auf entsprechend ergangene Urteile.
Einige Gerichte haben allerdings auch anders entschieden.
Angebliche Kunden sollen Schadensersatz zahlen
Auch Heidi Weigelt hatte bereits vor einem Jahr mit dem Unternehmen zu kämpfen. Ihren ersten Brief erhielt sie im Herbst 2024 von der 1N Telecom GmbH.
Ich sollte unterschreiben und meinen alten Anschluss kündigen. Und sie freuen sich auf mich als neuer Kunde. Da habe ich gesagt, dass ich nichts mit denen zu tun habe. Den Brief wollte ich eigentlich wegschmeißen.
Sie kann sich diese Portierungsanfrage - einen Anbieterwechsel mit Rufnummermitnahme - nicht erklären und will ihren Telefonanbieter auch nicht wechseln. Sie widerspricht dem Vertragsabschluss und will wissen, woher das Unternehmen ihre Daten hat. Die Reaktion von 1N Telecom: Heidi Weigelt habe im Internet einen Vertrag mit einem Dienstleister geschlossen. Wenn er vorzeitig gekündigt werden müsse, werde ein Schadensersatz von rund 420 Euro fällig.
Auf Nachfrage ihrerseits kamen für sie unverständliche Antworten. Die Firma behaupte, sie hätte ihre Daten "auf dem rechten Weg bekommen", erklärt Weigelt.
Auf Anfrage teilt uns 1N Telecom mit, Frau Weigelt habe Ende August 2025 einen Auftrag erteilt:
Bedauerlicherweise wollen (oder haben tatsächlich) manchmal Kunden vorübergehend den Abschluss eines Vertrages vergessen [...] Bei Frau Weigelt wird es sich nicht anders verhalten.
TPI Investment übernimmt Forderungen der 1N Telecom
Heidi Weigelt glaubte viele Monate, ihr Fall hätte sich erledigt. Doch Anfang August 2025 erhält sie erneut einen Brief - von der TPI Investment GmbH. Die TPI schreibt, sie hätte die Forderungen der 1N Telecom übernommen und fordert nun mit Verzugszinsen rund 443 Euro von ihr.
In dem Brief, so Heidi Weigelt, stehe, nach fruchtlosem Ablauf der genannten Frist würden gerichtliche Schritte gegen sie eingeleitet. Im Falle einer Titulierung wolle die Firma die Zwangsvollstreckung betreiben. Eine Zwangsvollstreckung wäre mit weiteren Kosten für sie verbunden. "Eine Frechheit", findet die Betroffene.
Durch die Formulierung des Schreibens entsteht nicht nur bei Heidi Weigelt der Eindruck, sie habe es mit einem Inkassounternehmen zu tun. In Sorge, dass sie jemand verfolgt, der an ihr Geld will, wendet sie sich an die Polizei. Außerdem widerspricht sie der Forderung der TPI Investment.
Was verbindet TPI Investment und 1N Telecom?
Der Geschäftsführer des Unternehmens TPI Investment ist den Marktcheck-Reportern nicht unbekannt. Anfang 2022 veröffentlichte die 1N Telecom eine Pressemitteilung. Darunter wurde er als Verantwortlicher aufgeführt.
Insofern haben wir hier natürlich eine eindeutige Verknüpfung dieser beiden Firmen, die auch in diesem Sinne gar nicht richtig eigenständig erscheinen. Wenn der eine hier ein Amt eines Pressesprechers einnimmt und auf der anderen Seite quasi Inkassoeintreiber spielt, hat das schon einen besonderen Beigeschmack.
Recherche bei TPI Investment vor Ort
Seit Mitte August soll das Unternehmen TPI Investment in einem Bürokomplex in Essen sitzen. Hier befinden sich mehrere Mietbüros.
Den SWR-Reportern teilte der Empfang dort mit, vom Unternehmen sei niemand vor Ort. Deshalb gaben sie das Schreiben mit ihren Fragen am Empfang der Mietbüros ab. Bis zum Redaktionsschluss kam jedoch keine Antwort.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit vielen Monaten gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH.
... am 23.07.2025 fanden Durchsuchungen bei dem Unternehmen 1N Telecom sowie an der Wohnanschrift eines Beschuldigten statt. [...] Den Durchsuchungen lag der Verdacht des (versuchten) Betruges im besonders schweren Fall zu Grunde.
Gegen die Beschlagnahme von potenziellen Beweismitteln hat die 1N Telecom Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Düsseldorf hat die Durchsuchung zwar als rechtswidrig bewertet. Die beschlagnahmten Beweismittel dürfen aber ausgewertet werden.
Allein bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf liegen mehr als 1.500 Einzelanzeigen vor, die Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind.
Die 1N Telecom weist darauf hin, dass sowohl bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf als auch bundesweit alle ihr bekannten Parallel-Verfahren eingestellt worden seien. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Aktuelles Urteil zu Vertragsklauseln erwartet
Deutschlandweit gibt es einige Gerichtsverfahren zu den angeblichen Verträgen mit der 1N Telecom. Bislang mit unterschiedlichen Ergebnissen.
In wenigen Tagen wird das Landgericht Düsseldorf über mehrere Klagen der Verbraucherzentrale entscheiden. In einem der Verfahren geht es um die Rechtmäßigkeit der Schadenersatzforderungen der 1N Telecom GmbH.
Rechtsanwalt Benjamin Stillner vertritt die Verbraucherzentrale. Er hofft, dass das Urteil auch für andere Fälle wegweisend sein wird.
Das bedeutet, dass möglicherweise kein einziger Verbraucher diese 420 Euro bezahlen muss. Egal, ob die Forderung von der 1N Telekom geltend gemacht wird, von der TPI GmbH oder von irgendjemand anderem. Die Forderung an sich dürfte nach der jetzigen Tendenz des Landgerichts Düsseldorf nicht durchsetzbar sein.
Das würde auch heißen: Diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits bezahlt haben, könnten ihr Geld womöglich sogar zurückfordern.