An unbekannten Orten, etwa auf Reisen im Ausland, kann es schnell passieren, dass man ein Knöllchen bekommt – zum Beispiel in Italien in einer “Zona Traffico Limitato“, kurz ZTL. In diese verkehrsbeschränkten Zonen darf man nur mit Sondergenehmigung hineinfahren.
ZTL in Italien: Zona Traffico Limitato
ZTLs gibt es in Italien viele, von der Großstadt bis in kleine Dörfer. Und jede hat ihre eigenen Regeln. Die Einfahrt kann für Nicht-Anwohner zeitweise gesperrt sein oder immer oder je nach Saison unterschiedlich.
Ein solches Verbotsschild ist für ortsunkundige Autofahrer im Vorbeifahren schwer zu entschlüsseln - wenn man es in dem Moment überhaupt registriert. Einmal in eine ZTL ohne Erlaubnis zu fahren, kann je nach Kommune unterschiedlich kosten.
Der Betrag liegt meistens bei rund 88 Euro. Bei erneuten Verstößen wird derselbe Betrag nochmals fällig und addiert sich. Selbst, wenn man wieder durch dieselbe ZTL fährt.
Italienisches Bußgeld summiert sich und wird teuer
Das Kassieren von hohen Bußgeldern hat der betroffene Urlauber in unserem Fallbeispiel erlebt. Der Autofahrer fuhr während seiner Italienreise insgesamt drei Mal in dieselbe ZTL in Bologna.
Dabei haben Kameras Fotos vom Auto aufgenommen. In seinem Fall betrug das Bußgeld für drei Verstöße entsprechend dreimal 88 Euro - insgesamt 264 Euro, eigentlich.
Ich habe es einfach schlicht und ergreifend nicht gesehen. Die Beschilderung ist eigentlich eindeutig. Roter Kreis auf weißem Grund ist auch nicht unbekannt. Letztendlich war ich einfach nicht aufmerksam, sonst wäre ich da nicht reingefahren.
Mahnung durch deutsches Inkasso-Unternehmen
Als der Bußgeldbescheid der Stadt Bologna knapp ein Jahr später bei dem Betroffenen zugestellt werden soll, ist der deutsche Autofahrer gerade im Urlaub. Der Bescheid geht daher direkt zurück an den Absender – und der deutsche Autofahrer erfährt nichts von der Zustellung.
Nach weiteren zehn Monaten bekommt der Italienurlauber Post von einem deutschen Inkasso-Unternehmen - beauftragt von den italienischen Behörden. Erst dadurch erfährt er überhaupt von dem ZTL-Verstoß in Bologna und dem Bußgeld.
Anstelle von ursprünglich 264 Euro soll er nun 1.342 Euro zahlen. Der Betrag beinhaltet das dreimalige Bußgeldsowie Säumniszuschläge und eine Menge Inkassokosten. Diese neue Summe solle er innerhalb von 7 Tagen zahlen.
Widerspruch gegen Inkasso-Unternehmen wegen italienischem Bußgeld
Der Urlauber bezahlt den ursprünglichen Bußgeldbescheid direkt bei der Stadt Bologna. Er legt aber Widerspruch ein gegen das Inkassoschreiben des deutschen Unternehmens, denn er hat den Original-Bußgeldbescheid aus Bologna ja nie erhalten, wie er uns sagt. Es folgt ein monatelanger Mailwechsel mit dem deutschen Inkasso-Unternehmen.
Die Inkassofirma behauptet, der Bußgeldbescheid gelte als ordnungsgemäß zugestellt, weil er die Annahme verweigert habe. Der betroffene Autofahrer bestreitet dies, denn er war zu dem Zeitpunkt verreist und könne die Annahme deshalb gar nicht verweigert haben. Er möchte die hohe Summe nicht zahlen.
Expertin: Bußgeldbescheid prüfen und im Zweifel anfechten
Dieser Fall sei ein häufiges Thema in der Rechtsberatung, erklärt Katharina Lucà vom ADAC. Sie rät, die Bußgeldbescheide genau zu überprüfen.
Es lohnt sich, Einspruch zu erheben, wenn man glaubt, dass eine Verjährungsfrist überschritten ist. Das heißt, die italienischen Behörden haben 360 Tage nach Verstoß Zeit, dass das Schreiben zugestellt wird.
Tipps für den Umgang mit italienischem Bußgeldbescheid
Lässt sich der Tatbestand bestätigen, ist man also tatsächlich in eine ZTL-Zone eingefahren, sollte man das Bußgeld möglichst schnell bezahlen. Bei der Strafgebühr von 88 Euro ist bereits ein Skonto enthalten - nach 5 Tagen erhöht sich die Strafe auf 113 Euro. Nach zwei Monaten wird es nochmals merklich teurer.
Wer einen derartigen Bußgeldbescheid aus Italien anfechten will, kann das innerhalb von 60 Tagen tun. Das Schreiben muss aber in Italienisch sein. Ohne Anwalt kann das kompliziert werden. Und ein weiteres Risiko bleibt: Wird der Einspruch abgelehnt, kann sich das Bußgeld verdoppeln.
ADAC-Expertin Katharina Lucà rät aus einem zusätzlichen Grund, das Bußgeld zu bezahlen: Denn solche Bußgelder bleiben in Italien fünf Jahre lang offen.
„Wenn sie mit dem Auto als Urlauber wieder zurückfahren und in eine Kontrolle kommen, kann es sein, dass diese Ausstände über die italienischen Behörden nochmal eingetrieben werden. Und dass man vielleicht sogar größeren Ärger bekommt“, erklärt Lucà.
Italienurlaub mit dem Auto Die fünf teuersten Bußgeldfallen in Italien
Wer mit dem Auto nach Italien reist, sollte sich vorab gut informieren, denn die Bußgelder dort sind strenger als in Deutschland. Diese fünf Bußgeldfallen können teuer werden.
Hohe Strafen von Inkassounternehmen müssen nicht gezahlt werden
Wer ein Bußgeld nicht zahlt, muss also mit Inkassobüros rechnen, die von den italienischen Behörden beauftragt werden. Doch müssen diese teuren Aufschläge des Inkassobüros wirklich bezahlt werden?
Wenn der Bußgeldbescheid über das Inkassounternehmen kommt, kann man sich trotzdem direkt an die Kommune, wo man den Verstoß begangen hat, wenden und dort direkt bezahlen. Die Aufschläge des Inkasso-Unternehmens muss der deutsche Autofahrer nicht bezahlen – nur den ausstehenden Bußgeldbescheid.
Es könne sein, dass das Inkasso-Unternehmen Druck aufbaut. Dem solle man aber als Endverbraucher am besten standhalten, rät Lucà.
Italiens Behörden und deutsche Inkasso-Unternehmen
Deutsche Inkasso-Unternehmen dürfen solche ausländischen öffentlich-rechtlichen Bußgelder in Deutschland nämlich gar nicht vollstrecken lassen. Die italienischen Gemeinden müssten die Strafen vielmehr auf dem Behördenweg über das deutsche Bundesamt für Justiz durchsetzen.
Das Geld bleibe jedoch am Ende bei den deutschen Behörden und gehe nicht nach Italien, erläutert Lucà. Das heißt, die italienischen Kommunen hätten nur Arbeit mit diesem Verfahren, aber kein Geld. Deshalb machen sie das wohl nur selten so.
Zivilrechtliche Ansprüche dürfen Inkasso-Unternehmen einfordern
Anders als bei diesen öffentlich-rechtlichen Bußgeldern verhält es sich allerdings bei zivilrechtlichen Ansprüchen. Dazu gehören zum Beispiel Nachforderungen von Mautgebühren - die in Italien zivilrechtliche Forderungen sind - oder Forderungen von privaten Parkplatzbetreibern, auch aus anderen europäischen Ländern.
Diese können auch in Deutschland von Inkassounternehmen geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, diese Forderungen – wenn sie berechtigt sind – baldmöglichst zu bezahlen, da sonst hohe Zusatzkosten entstehen können. Also Vorsicht, von wem die Forderungen erhoben werden.
Teure Knöllchen in Österreich Versehentlich Privatgrundstück befahren: 345 Euro wegen "Besitzstörung"
Mit spezialisierten Anwälten verteilen auch Privatleute Knöllchen an Autofahrer - ein krasser Fall aus Österreich. Bei uns mahnen Anwälte oft Falschparker auf Privatgrundstücken ab.
Gut vorbereiten auf ausländische Verkehrsregeln
- Damit es erst gar nicht zum Bußgeldbescheid kommt, sollte man sich vor der Reise gründlich über mögliche ZTL am Urlaubsziel informieren. Auch wenn die Lektüre manchmal ziemlich umfangreich ist.
- Zudem darf man auf keinen Fall blind Navigationsapps vertrauen: Die sollten ZTLs zwar kennen, tun es aber nicht immer und führen den Autofahrer in die verbotene Zone.
- Wer ein Hotel innerhalb einer ZTL gebucht hat, kann den Hotelier bitten, das Autokennzeichen an die lokale Polizei zu melden. Dann gibt es kein Bußgeld.
Auf jeden Fall sollte man immer gut auf die Schilder mit dem roten Kreis auf weißem Grund und die Erläuterungen darunter dazu achten.