Ärger mit 123-Transporter

Mietwagen: Vorsicht vor Abzocke!

Strafe für zu schnelles Fahren, GPS-Überwachung, Kautionsärger - Beschwerden über die Mietwagen-Firma 123-Transporter häufen sich.

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Von Autor/in Valeria D'Alessio, Eva Gnädig

Hunderte Kundinnen und Kunden sind verärgert über fragwürdige und intransparente Methoden und Vertragsklauseln der Autovermietung 123-Transporter.

Die Mietwagen-Firma überwacht die Autos per GPS und kassiert bei möglichen Tempolimit-Verstößen - ohne, dass es Polizeikontrollen oder einen Blitzer gegeben hätte. Und das ist nur eine der Überraschungen.

123-Transporter mieten: Der Preis lockt!

21,75 Euro für drei Stunden Miete oder 45 Euro pro Tag - das klingt unglaublich günstig. Und lockt zahlreiche Interessierte an.

Schleppende oder ganz ausbleibende Kautions-Rückzahlung

Zahlreiche Kundinnen und Kunden berichten allerdings von teilweise monatelangen Wartezeiten für die Rückzahlung ihrer Kaution. Manche haben deswegen sogar einen Anwalt eingeschaltet.

Laut den AGB des Unternehmens wird die Kaution nicht automatisch zurückerstattet: Erst 28 Tage nach Rückgabe des Mietwagens können Kundinnen und Kunden die Rückerstattung beantragen und müssen dann bis zu 28 weitere Tage auf sie warten.

App zeigt, wie man Mietwagen bei 123-Transporter mieten kann
In einer App bietet 123-Transporter Mietwägen für unterschiedliche Zeitslots an.

Kundinnen und Kunden müssen bei Vertragsschluss 500 Euro Kaution hinterlegen.

Alternativ bietet das Unternehmen eine Zahlung von 149 Euro extra an oder ein Abo - die so genannte 123-Pro-Mitgliedschaft.

Abos mit langen Laufzeiten

Die Mitgliedschaft hat eine lange Laufzeit: 24 Monate. Monatlich sind 67 Euro fällig. Verbraucherschützer halten die zweijährige Bindung für unangemessen lange: Wer nur gelegentlich einen Transporter benötige, solle sich nicht zu einer Mitgliedschaft verleiten lassen.

Überraschende Vertragsstrafen

Kundinnen und Kunden beschweren sich auch über plötzliche Vertragsstrafen, etwa für zu schnelles Fahren.

Schon geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen können teuer werden - teilweise, so beschreiben es Kunden, ohne nachvollziehbare Angaben oder Beweise.

So erzählt es uns Michael Demel. Er hat im Juli ein Fahrzeug gemietet, um Baumaterial zu transportieren. Noch während der Fahrt bucht 123-Transporter 95 Euro von seiner Kreditkarte ab - weil er eine Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten hätte.

Demel ist sich sicher, dass er die Geschwindigkeit an besagter Stelle nicht übertreten habe. Er sei an der Stelle langsam gefahren, da kurz dahinter ein stationärer Blitzer käme, „den man natürlich auch kennt und da entsprechend langsam fährt an der Stelle“, so Demel.

Anwalt: Auf Vertragsstrafen nicht transparent hingewiesen

Tatsächlich hat 123 Transporter derartige Vertragsstrafen in seinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Nicht nur für Verkehrsverstöße. Um die festzustellen, arbeitet das Unternehmen mit einem speziellen System, das die Geschwindigkeit permanent erfasst. Wer zu schnell fährt, dem drohen Vertragsstrafen.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse ist der Meinung, auf die Vertragsstrafen würde nicht transparent hingewiesen und zweifelt am berechtigten Interesse des Unternehmens, die Daten überhaupt zu erheben. Die Vertragsstrafen für Tempoverstöße seien aus zweierlei Gründen problematisch:

Das erste Problem: Niemand rechnet bei der Anmietung eines Mietwagens damit, dass er Knöllchen vom Vermieter bekommt fürs zu schnell fahren. Der zweite Punkt ist, dass die inhaltlich unangemessen ausgestaltet ist und deswegen eine sogenannte Inhaltskontrolle im AGB-Recht nicht standhalten würde. Denn das Unternehmen hat da kein berechtigtes Interesse daran, wenn ich 60 statt 50 km/h fahre auf der Landstraße, dafür die Hand aufzuhalten.

123-Transporter begründet das Vorgehen damit, dass Vertragsstrafen der Prävention dienten. Denn mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ginge eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Schadensentstehung einher. 

Was sagt die zuständige Datenschutzaufsicht dazu?

Wir fragen nach bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Ist ein solches Vorgehen rechtmäßig?

Man schreibt uns:

Die berechtigten Interessen müssen tatsächlich und aktuell bestehen, d.h. es muss eine konkrete Interessenlage nachgewiesen werden können und die betroffenen Personen sind hierüber zu informieren. Abstrakte Gefährdungslagen oder ein Datensammeln auf Vorrat sind grundsätzlich nicht zulässig.

Rechtsanwalt eingeschaltet

Michael Demel hat sich an Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse gewandt. Er will mit dessen Hilfe die 95 Euro Vertragsstrafe wiederbekommen. Denn Demel ist überzeugt: Er ist nicht zu schnell gefahren. 123-Transporter sieht das anders:

An der Korrektheit der Messung bestehen keine Zweifel. Dies stellte bereits die zweite erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung während der Buchung von Herrn Demel dar. Für die erste Überschreitung wurde keine Vertragsstrafe verhängt und Herr Demel wurde per Push Up-Benachrichtigung aufgefordert, sich fortan an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Dennoch hat er sich in erheblichem Maß verkehrswidrig verhalten.

Michael Demel sagt, er hätte keine Warnung oder Push Up-Benachrichtigung finden können. Es stellt sich jedenfalls die Frage, wie er die während der Fahrt hätte lesen sollen - ohne Verkehrsgefährdung?

Was sagen die Flottenpartner Hornbach und Mömax dazu?

Ist den Flottenpartnern wie Hornbach oder Mömax bekannt, welche Erfahrungen Kunden mit 123-Transporter gemacht haben?

Hornbach teilt uns mit: Die Möglichkeit, an einzelnen Standorten 123-Transporter zu mieten, sei ein Testlauf gewesen. "Auf Basis interner Auswertungen und unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte (…) haben wir uns entschieden, die Zusammenarbeit im Rahmen des Testlaufs zum Ende Oktober 2025 zu beenden“, schreibt uns die Hornbach Baumarkt AG.

Von Mömax erhalten wir bis Redaktionsschluss keine Antwort.

In Österreich hat Obi die Verträge mit 123-Transporter zu Ende November 2025 gekündigt.

Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale

Auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind bereits zahlreiche Beschwerden gegen 123-Transporter eingegangen. Sie hält die AGB in etlichen Punkten für rechtswidrig.

Die Verbraucherzentrale hat deshalb vor Kurzem eine Unterlassungsklage eingereicht. Auch die Regelungen zur Kaution sieht sie kritisch.

Wer steckt hinter 123-Transporter?

Das österreichische Start-up Unternehmen vermietet seit 2023 auch in Deutschland und weiteren EU-Ländern Transporter. In Deutschland hat das Unternehmen seinen Sitz im bayrischen Plattling.

Die derzeit 200 Fahrzeuge in Deutschland gehören nicht 123-Transporter, sondern sogenannten Flottenpartnern - wie etwa Hornbach oder Mömax. Sie kaufen, warten und reinigen die Fahrzeuge.

Vertragspartner für die Kunden ist aber 123-Transporter. Die komplette Abwicklung erfolgt online.

Was sagt 123-Transporter zu den Kautions-Vorwürfen?

123-Transporter lässt uns mitteilen, man arbeite an der Verkürzung der Haltedauer der Kautionen sowie daran, dass Kautionen künftig nur noch auf der Kreditkarte geblockt werden sollen.

Tipps: Wie kann ich mich wehren?

  • Bei ausbleibender Kautionsrückzahlung: Zur Erstattung schriftlich auffordern und Frist setzen.
  • Bei Strafgeldern: Die angeblichen Vertragsverstöße genau überprüfen: Gab es dort tatsächlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung? An welchem Ort genau? Bin ich dort wirklich zu schnell gefahren? Gegebenenfalls Anwalt einschalten.
  • Verbraucherzentralen informieren.

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