Der übliche Stichtag für die Kfz-Versicherung ist der 30. November jeden Jahres. Um den Tarif für die Kfz-Versicherung checken und möglicherweise zum 1. Januar zu einer günstigeren Autoversicherung wechseln zu können, müssen Autobesitzer den alten Versicherungsvertrag vor dem 30. November kündigen.
Vorsicht geboten ist für Autofahrer, wenn unter dem Jahr ein neues Auto angeschafft wird – ein ARD Marktcheck-Zuschauer hat seinen Versicherungsärger der Redaktion weitergegeben. Sobald der Vertrag nicht zum 1. Januar eines Jahres beginnt, kann das für Verbraucher ungünstig sein.
Neues Auto: Ärger mit der Kfz-Versicherung
Marktcheck-Zuschauer Wolfgang Bannach aus Mürlenbach in der Vulkaneifel ist seit 48 Jahren unfallfrei mit seinem Auto unterwegs. Im September hat er sich einen neuen Wagen gekauft. Das Auto meldet er bei seiner Kfz-Versicherung an. Seit Jahren ist er bei der HUK Coburg.
Durch seine sichere Fahrweise wäre er ab Januar erneut in eine bessere Schadenfreiheitsklasse aufgestiegen. Damit wäre sein Versicherungsbeitrag schneller prozentual gesunken.
Durch den Kauf und die Anmeldung des neuen Autos hat sein neuer Vertrag jetzt eine unterjährige Laufzeit – er beginnt und endet im September. Das neue Auto bringt einen leicht erhöhten Beitrag mit sich - soweit normal.
Aber der Ärger steckt im Detail - bei der Schadenfreiheitsklasse (SF). Wolfgang Bannach stellt im neuen Vertrag seiner Kfz-Versicherung fest, dass er im neuen Jahr von Januar bis September noch in der alten, schlechteren Schadenfreiheitsklasse (SF) bleibt – anstatt bereits ab 1. Januar in die bessere SF aufzusteigen. Es entgehen ihm also acht Monate mit besseren Konditionen.
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Neue Autoversicherung mit unterjähriger Laufzeit – alte SF bleibt
Wolfgang Bannach hält das für „total unfair“. Er hakt beim Kundenservice der HUK Coburg nach. Dort habe man ihm gesagt, dass es sich um ein normales Vorgehen handle.
Auf Nachfrage der ARD Verbraucher-Redaktion bestätigt die HUK Coburg:
Ja, das gilt für alle unterjährigen Pkw-Verträge. Die Schadenfreiheitsklasse gilt vereinbarungsgemäß für das gesamte Versicherungsjahr. [...] Bereits bei Antragstellung haben wir entsprechende Informationen in unseren Druckstücken hinterlegt.
Die HUK Coburg weist darauf hin, dass Wolfgang Bannach durch die neue Vertragskonstellation sogar habe sparen können.
Verfahren andere Versicherungen ähnlich? Die ARD Verbraucher-Redaktion fragt nach beim Bund der Versicherten (BdV).
Bianka Bobell, Bund der Versicherten e.V., bestätigt: „Leider kommt es immer mehr zu dieser Problematik. Grund dafür sind die unterjährigen Verträge. Viele Kfz-Versicherer gehen von dem Stichtag 1. Januar ab.“ Die HUK sei unter anderem ein Vorreiter als einer der größten Kfz-Versicherer Deutschlands.
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Konkurrenzkampf in der Versicherungsbranche
In der Branche lief es in den vergangenen Jahren nicht sonderlich gut. Besonders zum Jahreswechsel ist der Markt hart umkämpft. Unterjährige Verträge entzerren diesen Wettbewerb für die Versicherungen.
Dass dadurch zudem längere Laufzeiten bei den Schadenfreiheitsklassen entstünden, lohne sich für die Versicherer ganz direkt, weiß die Expertin vom Bund der Versicherten. Sie erklärt: „Für einen Kfz-Versicherer macht es einen großen Unterschied, ob ein Versicherungsvertrag einige Monate länger in einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist, weil er dann natürlich mehr Prämie einfordern kann. Die Versicherer verdienen daran sehr viel Geld.“
Über die Nachteile bei den Schadenfreiheitsklassen würden die Versicherer mit ihren Kunden nur ungern reden. Bianka Bobell sagt: „Aus Verbraucherschutzgesichtspunkten ist es definitiv ungerecht. Und daher wirklich mein Appell an die Kfz-Versicherer, mehr Transparenz walten zu lassen und die Verbraucher besser zu informieren.“
Denn dann könnten sich die Verbraucher überlegen, ihre Versicherung beim Autokauf zu wechseln. Und vielleicht eine finden, die hier kulanter vorgeht.
Für Wolfgang Bannach kommt die Möglichkeit für einen Versicherungswechsel erst wieder zum kommenden September, wenn sein neuer Vertrag nach einem Jahr wieder kündbar ist. Dann kann der geschädigte Autobesitzer seinen Vertrag neu verhandeln - mit der HUK oder einem anderen Versicherer.
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Verbraucher, die das Problem mit der Schadenfreiheitsklasse nun kennen, können rechtzeitig vor der Anmeldung des neuen Autos mit ihrer Kfz-Versicherung über die Einstufung mit dem neuen Auto verhandeln. Und sie können sich bei anderen Kfz-Versicherern rechtzeitig alternative Angebote einholen, rät der Rechtsexperte der ARD Verbraucher-Redaktion Kolja Schwartz.
Denn vor der Anmeldung des neuen Wagens kann die alte Kfz-Versicherung gekündigt und eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
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