Im Zahlungs- und Überweisungsverkehr gibt es ab dem 9. Oktober neue Regeln. Auf Wunsch ihrer Kunden müssen alle Kreditinstitute in der Euro-Zone Überweisungen künftig in Echtzeit ausführen. Und: Banken und Sparkassen müssen prüfen, ob Empfängername und IBAN bei Überweisungen zusammenpassen.
Was genau bedeutet die Möglichkeit, Überweisungen in Echtzeit zu tätigen - und welche Vorteile und Risiken birgt das? Und bringt der Abgleich von IBAN und Empfängername bei einer Transaktion wirklich mehr Sicherheit für Verbraucher?
Oder verbirgt sich eher eine neue Kostenfalle, wenn beispielsweise Angaben nicht stimmen und Überweisungen zurücklaufen? Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Was die neuen Regeln fürs Online-Banking bringen sollen
Das Ziel der Änderungen ist mehr Sicherheit für Kundinnen und Kunden im Zahlungsverkehr - und besserer Schutz vor Rechnungsbetrug. Damit wird EU-weit eine Gesetzeslücke geschlossen.
Echtzeitüberweisungen werden Pflicht: Was bedeutet das?
Ab dem Stichtag müssen alle Kreditinstitute in der Euro-Zone auf Wunsch ihrer Kunden Überweisungen in Echtzeit ausführen. Schon nach zehn Sekunden soll das Geld dann auf dem Empfängerkonto sein.
Michaela Roth vom Sparkassenverband Baden-Württemberg erklärt: "Jetzt zum Oktober wird in der ganzen Euro-Zone die Annahme, aber auch das Versenden von Echtzeitüberweisungen für die Kreditinstitute zur Pflicht. Man kann also sagen, im Zahlungsverkehr wird der Turbo eingelegt."
Die neuen Echtzeitüberweisungen lassen sich unkompliziert über das Online-Banking abwickeln. Doch auch bei Überweisungsaufträgen auf Papier, etwa am Bankschalter, können Kunden nun explizit um eine Sofortüberweisung bitten.
Fallen für Echtzeitüberweisungen Kosten an?
Ein großer Vorteil für Bankkunden: Die Echtzeitüberweisungen dürfen nicht teurer sein als herkömmliche SEPA-Überweisungen. Einige Banken hatten bisher hohe Gebühren für sogenannte Blitz-Überweisungen verlangt. Damit ist nun Schluss, denn die Kosten seien im Gesetz geregelt, erklärt Roth.
Die Kosten dürfen nicht höher sein als für eine vergleichbare normale Überweisung. Das heißt für viele Kunden, die mit ihrem Kontopaket die SEPA-Überweisung pauschal bezahlt haben, dass jede einzelne Überweisung kostenlos ist - auch die Echtzeitüberweisungen.
Empfängerüberprüfung: Wie funktioniert das?
Neben der Einführung der Echtzeitüberweisungen greifen ab Oktober für Überweisungen auch neue Sicherheitsvorkehrungen. Banken müssen künftig den angegebenen Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zielkontos abgleichen - und überprüfen, ob diese zusammenpassen.
Diese sogenannte Empfängerüberprüfung - auch Verification of Payee genannt - gilt für SEPA-Überweisungen, also für Überweisungen in Euro. Dabei ist es egal, ob es sich um Echtzeitüberweisungen handelt oder ob diese per Online-Banking oder am Schalter getätigt werden. Das Geld muss allerdings auf ein Girokonto überwiesen werden.
Schon jetzt wird bei Überweisungen die IBAN mithilfe von Algorithmen überprüft. Ist bei der angegebenen Kontonummer des Zielkontos etwa ein Zahlendreher drin, haben Kundinnen und Kunden im Online-Bankung schon bisher eine Fehlermeldung erhalten.
Dies wird nun ergänzt um den Abgleich des Namens des Zahlungsempfängers. Die Bank der Person, die eine Überweisung in Auftrag geben will, leitet die Angaben im Hintergrund an die Bank des Zahlungsempfängers weiter, die dies überprüft.
Fehler bei Empfängerüberprüfung: Name und IBAN stimmen nicht überein - was dann?
Noch bevor die Überweisung ausgeführt wird, wird das Ergebnis dieser Überprüfung dem Auftraggeber im Online-Banking auch angezeigt. Wenn die Daten - also Name und IBAN - zusammenpassen, erscheint ein positiver Hinweis. Dann kann die Überweisung einfach freigegeben werden.
Wenn IBAN und Empfängername nicht übereinstimmen, erhalten die Bankkunden einen Warnhinweis und können die Angaben prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Auf Abweichungen in der Groß- und Kleinschreibung oder etwa in der Schreibweise von Umlauten dürfte es dabei nicht ankommen.
Michaela Roth erklärt: "Manchmal ist es ja einfach so, dass man sich vertippt hat. Aber wenn es tatsächlich nicht der Empfänger ist, den man eigentlich im Sinn hatte, ist es gut, wenn man das nochmal überprüft." Einige Banken planen eine Art Ampelsystem für die Eingaben und mögliche Unstimmigkeiten.
Angezeigt wird einem künftig etwa auch der offizielle Name eines Kontoinhabers - oftmals mit mehreren Vornamen. Wenn der Name des Zahlungsempfänger ganz anders lautet als jener Name, der eingegeben wurde, wird mit einem deutlichen Hinweis gewarnt.
Bringt die Empfängerüberprüfung mehr Sicherheit im Online-Banking?
Die Neuerung zielt darauf ab, eine gängige Betrugsmaschen zu verhindern. Bisher hatten Kriminelle mitunter leichtes Spiel: Sie konnten Geldströme einfach umlenken, indem sie falsche Kontodaten mit dem Namen eines legitimen Zahlungsempfängers verknüpft haben.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält die neuen Vorgaben für wichtig, denn in der Vergangenheit wurden viele Verbraucherinnen und Verbraucher von Betrügern abgezockt.
Da erhält man also eine Handwerkerrechnung - vielleicht von einem Handwerker, der einem bekannt vorkommt. Die sieht aus wie das Original, aber das Geld landet gar nicht auf dessen Konto, sondern auf den Konten der Betrüger.
Risiko bei Echtzeitüberweisung: Transaktion kann nicht gestoppt werden
Wenn die Bank auf Differenzen zwischen Empfänger und IBAN hingewiesen hat, kann man entscheiden, ob die Überweisung trotzdem ausgeführt werden soll. Experte Nauhauser rät, Warnhinweise der Bank ernst zu nehmen - und im Zweifel die Angaben sorgfältig zu überprüfen.
Hohe Vorsicht geboten ist bei Verbraucherschützern wie Nauhauser bei Sofortüberweisungen. Einmal ausgeführt, könne das Geld nicht mehr zurückgeholt werden. "Bei Echtzeitüberweisungen ist das Geld innerhalb von Sekunden weg. Da kann man nichts mehr zurückholen, kann man nichts mehr stoppen."
Bei normalen SEPA-Überweisen besteht Experten zufolge in der Regel zumindest ein kleines Zeitfenster, in dem eine Überweisung gestoppt oder wiederrufen werden kann - nämlich so lange, wie sich der Auftrag noch im Status "ausstehend" befindet und das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.
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Künftige Haftung bei Betrug im Online-Banking?
Wer eine Überweisung künftig trotz einer Warnung ausführt, haftet selbst. Sollte hinter einem Konto dann tatsächlich ein Betrüger stecken und man ist auf eine Betrugsmasche hereingefallen, kann man also später nicht die Bank oder Sparkasse für einen möglichen Schaden verantwortlich machen.
Nur, wenn die Empfängerüberprüfung zuvor ausdrücklich ergeben hat, dass Name und IBAN eines Zahlungsempfängers übereinstimmen, übernimmt die Bank oder Sparkasse ab dem 9. Oktober die Haftung, falls das Geld nicht beim Empfänger ankommt.
Mit den neuen Regelungen sollen also nicht nur Überweisungen schneller abgewickelt, sondern auch Verbraucher vor finanziellen Schäden durch Betrug besser geschützt werden. Dennoch bleibt die Eigenverantwortung der Kunden entscheidend - vor allem bei Echtzeitüberweisungen.