Wer seine Autoreifen von einer Werkstatt wechseln lässt, kann auf der Rechnung folgenden Hinweis entdecken: "Nach 50 bis 100 Kilometern nochmal die Radmuttern nachziehen". Die wenigsten Autobesitzer folgen dem Hinweis, aber ein ungutes Gefühl kann dadurch entstehen. Wie mit dem Hinweis umzugehen ist, weiß Christian Schmidt, Mobilitätsexperte beim ADAC Mittelrhein in Koblenz.
Wann man die Radmuttern am Auto nachziehen sollte
Zunächst betont Schmidt, dass der Hinweis nicht notwendig ist, wenn die Räder korrekt befestigt sind. Dafür sei das "richtige Anzugsdrehmoment" wichtig, das sicherstellt, dass die "Radverschraubung mit der notwendigen Vorspannung angezogen wird".
Doch auch wenn alles gut sitzt, kann der Hinweis auf der Rechnung landen. Denn damit würden die Werkstätten versuchen, die Verantwortung "auf den Fahrzeugführenden zu schieben", so Schmidt. Die Haftung der Werkstatt wird durch diesen Hinweis aber nicht aufgehoben.
Anzeichen für ein lockeres Rad
Sollten sich die Räder am Auto lockern, weil sie falsch angezogen wurden oder etwas anderes vergessen wurde, sei die Werkstatt nicht frei von Schuld – sofern der Fahrzeugführende "die Anzeichen eines losen Rades" nicht ignoriere, erklärt der Mobilitätsexperte.
Ein loses Rad erkenne man daran, dass das Lenkrad wackelt und man ein Klackern hört, weil das Rad hin- und herschwinge. Werden diese Anzeichen ignoriert und es kommt dazu, dass sich ein Rad tatsächlich löst, hafte auch der Fahrzeugführende.
Wer haftet, wenn sich ein Rad löst?
Christian Schmidt weist aber auch darauf hin, dass bei unterschiedlichen Urteilen, die im Fall eines losen Rads gefällt wurden, oft die Werkstatt die volle Haftung trägt – wenn es vorher keine Anzeichen dafür gab, dass das Rad verloren gehen könnte. Als Kunde einer Werkstatt dürfe man sich darauf verlassen, dass die Radmuttern nach einem fachgerecht durchgeführten Reifenwechsel fest sitzen. Und das auch noch nach einer Fahrstrecke von 50 Kilometern.