Wir haben Jürgen Verheul zum richtigen Vorgehen bei einem Schaden durch Schlaglöcher gefragt. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht beim ADAC.
Schlaglöcher und die Verkehrssicherungspflicht
SWR1: Was kann ich bei einem Schaden durch ein Schlagloch machen? Kann ich mich beschweren, weil der Zustand der Straße so schlecht ist – oder bin ich selbst schuld?
Jürgen Verheul: Es gibt die Möglichkeit, sich zu beschweren, Schadenersatzansprüche anzumelden und gegebenenfalls durchzusetzen. Das setzt aber voraus, dass die für die Verkehrssicherheit zuständige Behörde einen Fehler gemacht hat, nämlich die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
SWR1: Wann hat die Behörde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt?
Verheul: Die hat sie verletzt, wenn keine ausreichenden Kontrollen stattfinden oder wenn im Rahmen von Kontrollen bei Feststellungen nicht ausreichend reagiert und Schäden nicht beseitigt werden. Oder wenn dann nicht zumindest entsprechende Beschilderungen für Straßenschäden aufgestellt werden.
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Lohnt sich eine Klage bei einem Schaden durch ein Schlagloch?
SWR1: Haben Sie eine Statistik? Wie hoch sind die Chancen bei einem Rechtsstreit, dass man Geld zurückbekommt?
Verheul: Statistik führe ich darüber nicht. Es muss berücksichtigt werden, dass mir die Straßenverkehrsordnung auch aufgibt, vorausschauend zu fahren und meine Geschwindigkeit an die Verkehrs- und Witterungsverhältnisse anzupassen.
Das heißt, ich muss – selbst, wenn ich nachweisen kann, dass eine Verkehrssicherungspflicht verletzt worden ist – immer noch schauen, ob ich mich hinsichtlich eines möglichen Mitverschuldens selbst entlasten kann.
So könnt ihr ein Schlagloch melden
SWR1: Wenn ich Sie richtig verstehe, würden Sie eher von einem Rechtsstreit absehen?
Verheul: Das ist Frage des Einzelfalls. Die typische Juristenantwort darauf ist, "Es kommt darauf an". Es gibt definitiv erfolgreiche Verfahren. Es muss ordentlich dokumentiert werden,
- wo der Schaden gewesen ist,
- wie groß das Schlagloch war,
- wie tief das Schlagloch war.
SWR1: Das heißt, ich mache ein Foto vom Schlagloch mit einem Zollstock?
Verheul: Das bedeutet natürlich, dass ich solche Feststellungen immer ohne Gefährdung meiner eigenen Person und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vornehme.
Auf der Autobahn, glaube ich, ist selbsterklärend, dass man dort maximal aus der Distanz fotografieren kann. Aber bei anderen Straßen besteht vielleicht die Möglichkeit, das besser zu dokumentieren. Wenn ich das der Polizei melde, wird es vielleicht durch die auch noch aufgenommen.
SWR1: Wenn ich vorausschauend fahre, ein Schlagloch sehe und ausweichen konnte – melde ich das dann der Polizei?
Verheul: So würde ich das machen.
SWR1: Beim Auto geht es wahrscheinlich "nur" um Blechschaden. Aber was wir hier besprechen, betrifft eigentlich die Fahrradfahrer genauso.
Verheul: Das betrifft sämtliche Verkehrsteilnehmer. Das betrifft Fahrradfahrer ebenso wie Fußgänger.
Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage des ADAC: Schlagloch in der Fahrbahn – wer haftet für Schäden?