Wenn letztes Jahr meine Spülmaschine oder der Herd repariert wurden: Wäre das ein Fall für die Steuer?
Wenn Ihr Herd, Ihre Spülmaschine, Ihr Fernseher oder Ihre Waschmaschine zuhause repariert wurde und nicht in der Werkstatt, nur dann gilt das als sogenannte Handwerkerleistung.
Beispiel: Die Reparatur der Spülmaschine hat sie 300 Euro inklusive Mehrwertsteuer gekostet.
Das bringt Ihnen die Reparatur steuerlich:
20 % von 300 Euro können Sie steuerlich geltend machen. Allerdings betrifft das nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Bei einer Reparaturrechnung von 300 Euro wären es also 60 Euro.
Es gilt der Bruttobetrag, also der Rechnungsbetrag einschließlich der Mehrwertsteuer. Die 60 Euro werden direkt von Ihrer Steuernachzahlung abgezogen. Sie bekommen also 60 Euro vom Finanzamt zurück.
Wichtig ist, dass die Geräte Zuhause bei Ihnen repariert wurden und nicht in der Werkstatt des Monteurs!
Handwerkerrechnung: Das zählt steuerlich mit
Haben Sie beispielsweise eine Malerrechnung über 1.200 Euro bezahlt für das Streichen Ihres Wohnzimmers, bedeutet das: Auch davon können Sie 20 % der Arbeitskosten plus der Anfahrtskosten und der Maschinenkosten steuerlich geltend machen.
Nur nicht die Materialkosten wie z.B. die Farbe oder Tapete. Mit so einer Malerkostenrechnung über 1.200 Euro können Sie also 240 Euro Steuern sparen!
Tipp: Bezahlen Sie nicht bar! Die Kosten sind nur absetzbar, wenn Sie den Rechnungsbetrag nicht bar bezahlt haben, sondern per Überweisung oder EC-Zahlung.
Detaillierte Rechnung spart Steuern
Pauschalrechnungen mögen vielleicht für viele Handwerker praktisch sein, für Ihre Steuer ist es aber verschenktes Geld, wenn Sie Handwerkerleistungen absetzen wollen. Es sollte wenn möglich der Anteil, der auf die Arbeitsleistung, Fahrtkosten und Materialkosten entfällt, extra ausgewiesen sein, denn das können Sie von der Steuer absetzen.
Tipp: Sind die Materialkosten nicht extra ausgewiesen, können Sie gar nichts absetzen. Bitten Sie deswegen den Handwerker, die Rechnung aufzuteilen!
Werkstattarbeiten zählen nicht mit
Grundsätzlich lassen sich nur solche Handwerkerkosten absetzen, die innerhalb des Haushalts stattfinden. Ihr Haushalt geht allerdings bis zur Grundstücksgrenze, das bedeutet, dass der Garten, der Hof und der Zaun mit dazu gehören.
Wenn also die Fassade gestrichen wird oder Platten im Hof verlegt werden, dann zählt das noch als Handwerkerleistung.
Gärtnerkosten fürs Finanzamt
Der Gärtner kommt und schneidet Ihre Hecke. Absetzbar sind die Arbeitsstunden, aber auch die Kosten für die Abfahrt des Heckenschnitts.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Betrag für die Arbeitsstunden ausfällt und je geringer die Kosten für das Material und die Maschinen, umso besser für Ihre Steuer!
Nicht absetzbar sind die Gärtnerkosten für Grabpflege auf dem Friedhof, denn die finden ja nicht bei Ihnen zuhause statt!
Autoreparatur ist kein Fall für die Steuer
Ist Ihr Auto kaputt und muss es in die Werkstatt, zählt das nicht als Handwerkerleistung, da die Arbeiten nicht zuhause ausgeführt werden.
Welches Formular Sie brauchen
Wer die Handwerkerarbeiten absetzen will, sollte dazu die Anlage in der Steuererklärung nutzen, auf der "Haushaltsnahe Aufwendungen" steht.
Die Rechnungen müssen Sie nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG nicht mehr der ESt-Erklärung beifügen. Es gibt seit einigen Jahren eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt, wenn das Finanzamt nachfragt, müssen Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis einreichen!
Tipp: Auch die jährliche Heizungswartung und die Schornsteinfegerkosten zählen zu den absetzbaren Handwerkerarbeiten.
Badsanierung steuerlich schlau geplant
Angenommen, Sie haben Ihr Bad für 10.000 Euro sanieren lassen. Sie können davon 20 % als Handwerkerleistung absetzen. Allerdings: Die Obergrenze pro Jahr beträgt 1.200 Euro.
Das bedeutet: Ihre Rechnung darf maximal 6.000 Euro betragen, 20 % davon sind dann 1.200 Euro. Der Rest – also die 4.000 Euro, die Sie mit der Rechnung drüber liegen, bleibt steuerlich nicht relevant.
Mit den 4.000 Euro, mit denen Sie drüber liegen, würde ich quasi einen Steuerabzug von 800 Euro „verschenken“.
Rechnung splitten: So einfach ist es nicht!
Manch einer kommt auf die Idee, die Rechnung von 5.000 Euro auf sich und 5.000 auf seine Frau schreiben zu lassen. Diese Rechnung geht nicht auf, weil die Obergrenze pro Haushalt gilt und Sie und Ihre Frau bilden ein Haushalt!
Wenn es zum Jahresende zu geht, könnten Sie die Rechnungen splitten: Da es ja immer auf den Zahlungszeitpunkt ankommt, könnten Sie die Rechnung bis 6.000 Euro noch in diesem Jahr zahlen und mit dem Handwerker ausmachen, dass Sie die Rechnung über den überschießenden Betrag erst 2026 zahlen, wenn Sie wieder aus den vollen schöpfen können.
Tipp: Bei mehreren Renovierungsarbeiten (z.B. Badsanierung und Erneuerung der Küche) könnte es sich lohnen die Vorhaben auf mehrere Jahre zu verteilen.
Im Studio: Karin Willig, Steuerberaterin