Tipps von der Verbraucherzentrale

Worauf ihr bei einem Fitnessstudio Vertrag achten solltet

Zum Jahresbeginn melden sich besonders viele Menschen im Fitnessstudio an. Worauf müssen Kunden im Vorfeld bei ihrem Fitnessstudio Vertrag achten?

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Von Autor/in Zülal Acar

Auf Undurchsichtige Angebote bei Fitnesstudios achten

Viele Fitnessstudios locken zum Beginn des neuen Jahres mit Neujahrsangeboten, Rabattaktionen oder Starterpaketen. Dabei kommt es allerdings regelmäßig zu Problemen und Streitigkeiten.

Ein Beispiel: Ein Starterpaket in diesem Studio kostet 300 Euro und umfasst die Nutzung des gesamten Premiumangebots, einschließlich Spa und Sauna. Allerdings ist dabei die Verpflichtung enthalten, regelmäßig zu trainieren. Was genau unter "regelmäßig trainieren" zu verstehen ist, bleibt jedoch oft vage, was im Nachhinein zu Missverständnissen und potenziellen Streitigkeiten führen kann.

Achtet immer auf die Laufzeit des Vertrags

Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale rät, unbedingt vor Vertragsabschluss auf die Konditionen zu achten und sich auf eine realistische Laufzeit festzulegen. Im schlimmsten Fall könnten sich die Verträge automatisch verlängern, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.

Lasst euch deshalb im Vorfeld gründlich von eurem neuen Fitnessstudio über Kündigungsfristen und mögliche Preisstaffelungen beraten. Es kann vorkommen, dass sich Mitgliedsbeiträge bei laufenden Verträgen nachträglich ändern.

Grundsätzlich gilt jedoch: Vertrag ist Vertrag. Es muss ein Preis im Vertrag stehen, der als vereinbart gilt. Wenn der Anbieter während der Vertragslaufzeit den Preis erhöhen möchte, muss er dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zugestehen.

Welche Vertragslaufzeiten sind zulässig?

Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist zulässig. Grundsätzlich sind die meisten Fitnessverträge für feste Laufzeiten vorgesehen. Allerdings bieten viele Fitnessstudios auch kürzere Mitgliedschaften an – die sind meist monatlich kündbar, das ist aber oft teurer.

Für Fitnessverträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt: Wenn nach der Erstlaufzeit nicht fristgerecht gekündigt wird, darf der Vertrag nicht auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Altverträge können eine Klausel beinhalten nach denen sich die Verträge um maximal ein Jahr verlängern.

Wann kann der Fitnessstudio Vertrag frühzeitig gekündigt werden?

Der Vertrag ist laut Rechtsprechung bindend. Es gibt nur wenige Bedingungen, unter denen man sich aus einem Fitnessstudio-Vertrag lösen kann, nicht einmal, wenn man beispielsweise umzieht und der Weg ins Studio zu weit wäre.

Ausnahmen gibt es aber bei dauerhaften gesundheitlichen Problemen, die es einem nicht erlauben, sportlich aktiv zu sein – dies muss dann mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Oder wenn das Studio nicht mehr dasselbe Leistungsangebot bieten kann, wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

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Autor/in
Zülal Acar
Gespräch mit
Julia Gerhards
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