Welche Informationen stehen in der Krankenakte der Krankenkassen?
Krankenkassen speichern in der Krankenakte jede einzelne Diagnose, die ein Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet hat. Auch verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankschreibungen und Pflegeleistungen oder Pflegegrad werden gegebenenfalls dort hinterlegt. Arztberichte, Befunde oder Gesprächsnotizen gehören dagegen in der Regel nicht zur Akte der Krankenkasse.
Wie kommen diese Informationen in die Akte?
Damit Ihr Arzt oder Ihre Ärztin das richtige Honorar für Behandlung oder Untersuchung bekommt, gibt er oder sie den passenden Code für die Krankheit in das Abrechnungssystem ein, mit der der Patient oder die Patientin in die Praxis kam. Für eine Magen-Darm-Infektion ist es zum Beispiel der Code A 09.0. Bei der Krankenkasse kommt dann die Diagnose Gastroenteritis und Kolitis infektiösen Ursprungs im System an. Versicherte haben darauf keinen direkten Einfluss.
Stimmen die Angaben immer?
Immer wieder stellen Patienten bei der Prüfung ihrer Akte fest, dass die Diagnosen nicht zu den eigentlichen Krankheiten passen. Natürlich kann es vorkommen, dass ein Arzt oder eine Ärztin einen falschen Code eingibt. Laut SWR-Recherchen liegt der Fehler aber mindestens zusätzlich im System. Gibt ein Arzt zum Beispiel nach der Schilderung eines Patienten, der sich gerade etwas müde und antriebslos fühlt, "Antriebsschwäche" in sein System ein, erscheint bei der Krankenkasse die Diagnose "Depressive Episode". Und hier liegt das Problem. Denn: Mit einer sogenannten F-Diagnose für psychische Erkrankungen wird es schwierig bis unmöglich, eine Private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sollte die Krankenkasse nach Abschluss der Versicherung herausfinden, dass eine solche Diagnose bei Vertragsschluss nicht angegeben war, wird sie unter Umständen die Leistung verweigern oder die Versicherung kündigen. Angeben können Patienten aber ja nur Diagnosen, von denen sie wissen.
Wann sollte ich mir die Krankenakte zuschicken lassen?
Es ist ratsam, vor dem Abschluss einer Versicherung, zu der in der Regel eine Gesundheitsprüfung gehört, die Krankenakte der Krankenkasse anzufordern und die Diagnosen zu prüfen. Auch wenn Sie früher eine schwerwiegende Erkrankung hatten, von der Sie genesen sind, sollten Sie prüfen, ob die Diagnosen immer noch im System fortgeführt werden. Sprechen Sie außerdem mit Ihren Ärzten darüber, welche relevanten Diagnosen unter Umständen in Ihrer Patientenakte stehen könnten - denn auch hier fragen die Versicherer nach.
Habe ich ein Recht auf Auskunft und Korrektur?
Versicherte haben das Recht auf kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten. Schreiben Sie dazu ihre Krankenkasse an und fordern Sie die Krankenakte oder die sogenannten Patientenquittungen. Sind Diagnosen falsch, muss der Arzt dies korrigieren. Sollte die Praxis das verweigern, bleibt nur die Klage. Durch die elektronische Patientenakte wird es für Patienten künftig einfacher, den Überblick zu behalten, weil sie die Diagnosen direkt einsehen können.
Im Studio: Julika Unger, Verbraucherzentrale RLP
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