Jeder von uns hat Verträge. Besonders zum Ende des Jahres hin prüfen viele, welche Verträge noch sinnvoll sind und welche besser gekündigt werden sollten. Wer kündigen will, sollte unbedingt auf die Fristen achten.
Was ist in welchem Fall die richtige Form für die Kündigung? Und kann man auch vorzeitig aus einem Vertrag raus? Seit 2022 gibt es ein neues Verbraucherrecht. Halten die Unternehmen das auch ein? Marktcheck-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller beantwortet die wichtigsten Fragen.
Verbraucherverträge machen Kündigung leichter
Wichtige, verbraucherfreundliche Gesetzesänderungen setzen den jahrelangen, oft automatischen Vertragsverlängerungen ein Ende. Seit der Gesetzesänderung 2022 dürfen Verbraucherverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit zwar stillschweigend verlängert werden. Jedoch nicht mehr automatisch um ein oder zwei Jahre, sondern nur noch auf unbestimmte Zeit. Kundinnen und Kunden haben seitdem nach Ablauf der Mindestvertragsdauer das Recht auf monatliche Kündigung.
Dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmen daraufhin angepasst werden und das Servicepersonal entsprechend geschult wird, ist jedoch nicht selbstverständlich. Immer wieder kommt es zu Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die etwa bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz landen.
"Das kommt tatsächlich öfter vor. Die AGBs des Unternehmens stimmen nicht immer überein mit der gelebten Tagespraxis des Unternehmens. Und dann muss man sagen, ist das jetzt ein Fehler des Mitarbeitenden, der Mitarbeiterin, ist es ein Nichtwissen, ist es Vorsatz? Das möchte ich nicht beurteilen."
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Verbraucherverträge und Telekommunikationsverträge
Die meisten Verträge, die Kundinnen und Kunden im Alltag mit Unternehmen abschließen, sind sogenannte Verbraucherverträge – etwa für Gas, Strom, Abonnements oder der Vertrag mit dem Fitnessstudio.
Mobilfunk- und Festnetzverträge fallen unter das Telekommunikationsgesetz. Im Bereich Telekommunikation gibt es noch eine weitere, besonders verbraucherfreundliche Regelung: Hier muss der Anbieter jährlich den Tarif überprüfen und den Kunden ein Angebot für den günstigsten Vertrag zuschicken. Die jeweilige Kündigungsfrist steht inzwischen oft am Ende der monatlichen Rechnung.
Wichtig zu wissen bei älteren Verbraucherverträgen: Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gelten noch die alten Bestimmungen. Hier kann sich ein Vertrag noch automatisch jedes Jahr verlängern, sofern man nicht kündigt. Bei Telekommunikationsverträgen gilt die neue, verbraucherfreundliche Gesetzeslage jedoch für alle.
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Fitnessstudio kündigen - nicht so einfach
Wenn die Leistung des Abos nicht mehr wahrgenommen werden kann, muss das belegt werden, um vorzeitig kündigen zu können. Kann man beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht mehr ins Fitnessstudio gehen, ist es möglich, das Abo mit einer außerordentlichen Kündigung zu beenden.
Dafür ist jedoch ein Attest vom Arzt notwendig. Auch muss die Krankheit so dauerhaft sein, dass man bis zum Ender der Vertragslaufzeit nicht mehr trainieren kann.
Anders sieht es beim Umzug aus: Der liegt laut BGH (XII ZR 62/15) allein im Machtbereich des Verbrauchers, weshalb eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist.
So kündigt man richtig – schriftlich, per E-Mail, per Einschreiben
Bevor man sinnlos weiterzahlt, weil man das Abo oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio nicht mehr nutzt, sollte der Vertrag besser schnell gekündigt werden. Wie formlos geht das eigentlich? Ist eine Unterschrift nötig?
Unterschriften sind bei notariell beglaubigten Verträgen, Arbeits- oder Mietverträge wichtig und bedürfen auf jeden Fall der Schriftform mit Unterschrift.
Die Kündigung eines Verbrauchervertrags muss nicht unterschrieben werden. Hier ist oft die Textform ausreichend. Auch eine Kündigung per E-Mail gilt. Man sollte aber klar identifizierbar sein für das Unternehmen.
Bei einer Kündigung per E-Mail sollte man eine Bestätigung für die Kündigung vom Vertragspartner einfordern. Nur so lässt sich belegen, dass fristgerecht gekündigt wurde. Und das Unternehmen kann nicht behaupten, die Kündigung sei nie eingetroffen.
Rechtsexperte Karl-Dieter Möller empfiehlt allerdings: „Wenn es um viel Geld oder eine lange Vertragsdauer geht, ist aber eine Kündigung schriftlich und per Einwurf-Einschreiben oder mit Rückschein der sichere Weg.“
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Was bei der Kündigung von Online-Verträgen gilt
Verträge, die online abgeschlossen worden sind, können auch wieder online gekündigt werden. Das betrifft die meisten Verbraucherverträge.
Bei Unternehmen, die Online-Verträge anbieten, muss auf der Internetseite auch ein Kündigungs-Button angeboten werden. Oft ist er allerdings recht versteckt und erst nach mehreren Klicks schwer zu finden. Manchmal wird er erst ganz unten beim Impressum angeboten.
Rechtsexperte Karl-Dieter Möller sagt: „Der Button muss mir eigentlich ins Auge springen. Zu diesem Kritikpunkt wird eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung im nächsten Jahr erwartet.“
Die Kündigung muss sofort wirksam sein und dem Verbraucher in Textform, zum Beispiel durch eine Mail sofort bestätigt werden. Hält sich das Unternehmen nicht an seine Pflichten, können Verbraucher außerordentlich und fristlos kündigen.
Kann ich für den Ehepartner einen Vertrag kündigen?
Ob eine Kündigung im Namen der Ehepartnerin oder des Ehepartners wirksam ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der BGH sagt, Ehegatten seien berechtigt, Geschäfte zur Deckung des gemeinsamen Lebensbedarfs mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen.
Diese Entscheidung bezieht sich auf Verträge für den täglichen Lebensbedarf – also nur, wenn es um keine großen Geldbeträge geht, wie zum Beispiel bei einer Autoversicherung.
Versicherungen kündigen: Vorsicht - keine Verbraucherverträge
Die Regelungen bei Versicherungen sind andere als bei Verbraucherverträgen. Bei Versicherungen gilt das monatliche Kündigungsrecht wie bei Verbraucherverträgen nicht. Wichtig zu wissen: Hier gibt es immer noch die automatische Verlängerung mit Jahreslaufzeit.
Meist können Versicherungen zum Ende des Vertragsjahres – wenn nicht anders vereinbart - gekündigt werden. Die Frist beträgt drei Monate vor Ablauf. Deswegen sollten man immer mal wieder seine Versicherungsunterlagen checken, um den genauen Kündigungszeitraum zu kennen.
Außerordentliche Kündigung von Versicherungen
Wenn sich Prämien erhöhen - ohne dass die Schadenssumme steigt - oder wenn Leistungen gekürzt werden, kann die Versicherung sofort gekündigt werden. Das muss aber innerhalb eines Monats nach der Ankündigung geschehen.
Dasselbe gilt, wenn der Schadensfall eintritt. Bei manchen Versicherungen gelten längere Fristen als ein Monat.
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Bahncard automatisch verlängern – die Bahn darf das
Die Bahn darf die Bahncard jedes Jahr verlängern – sofern der Kunde nicht kündigt. Hier gilt nicht die monatliche Kündigung wie bei Verbraucherverträgen.
Vier Wochen vor Ablauf Bahncard kündigen - so gehts
Viele Reisende haben sich vor knapp einem Jahr eine Bahncard zum halben Preis zugelegt, bei der Herbstaktion der Bahn. Die verlängert sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt wird.
Die Rechtsprechung - Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, 72/2024 - sieht die Bahncard nicht wie sonstige Abonnements als Dauerschuldverhältnis im Sinne eines Verbrauchervertrags. Sie sei keine „[…] regelmäßige Erbringung von Dienst- und Warenleistungen“.
Das bedeutet, dass Verbraucher von der Bahn keine regelmäßige Leistung, sondern nur Rabatte auf einzelne Ticketkäufe bekommen. Damit ist diese Verlängerungsklausel rechtens.