Telekommunikations-Anbieter

Internetvertrag kündigen: Werden Kunden bewusst verwirrt?

Ein Internetvertrag muss laut Gesetz so leicht zu kündigen sein, wie er abzuschließen war. Leider machen Kunden immer wieder andere Erfahrungen.

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Stand

Einen Internetvertrag zu kündigen sollte eigentlich ganz einfach sein – nämlich genauso leicht, wie einen abzuschließen. Internetanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, dies zu gewährleisten.

Internetvertrag kündigen mit Kündigungsbutton

Seit 2022 ist der sogenannte Kündigungsbutton für Anbieter online abzuschließender Verträge verpflichtend. Er soll für Verbraucher gut sichtbar auf der Website des Anbieters zu finden sein.

2024 hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits gegen die „Gestaltung eines Kündigungsformulares“ von 1&1 geklagt – und gewonnen.

„Kündigung vormerken“ bei 1&1

Und auch jetzt noch berichten die Verbraucherzentralen von zahlreichen Kundenbeschwerden.

Wir machen den Selbstversuch auf der Website von 1&1. Dort finden wir prominent platziert den Button „Kündigung vormerken“. Diese Vormerkung muss jedoch binnen einer Frist telefonisch bestätigt werden, was viele nicht wissen. Nach dem tatsächlichen Kündigungsbutton müssen wir suchen.

Geht man über das „Hilfecenter“, wird es noch verwirrender: wir müssen uns durch verschiedene Seiten klicken, wo immer wieder von „Kündigung“ die Rede ist. Eine Möglichkeit, tatsächlich direkt zu kündigen, finden wir allerdings nicht.

Kein Kündigungsbutton angezeigt?

Stefan Brandt von der Verbraucherzentrale: „Ich würde diese Seite sehr kritisch sehen, weil eine direkte Kündigungsmöglichkeit, nämlich der Kündigungsbutton, dort nicht angezeigt wird.“

Wir fragen bei 1&1 nach – werden die Kunden hier absichtlich verwirrt, damit Kündigungen nicht ohne weiteres durchgeführt werden? Das Unternehmen lässt uns wissen:

„Das Vorhalten weiterer Kündigungsmöglichkeiten neben dem Kündigungsbutton, insbesondere die vorliegend betreffende „Kündigungsvormerkung“, ist rechtlich nicht zu beanstanden.“

Ärger mit Internetanbieter: Zu lange Kündigungsfristen?

Doch selbst wenn der Anbieter die Kündigung akzeptiert, kann der Ärger noch weitergehen. Betroffene berichten immer wieder, dass Internetanbieter unzulässig lange Kündigungsfristen setzen. „Hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung für den Vertrag mit der Nummer XXX zum 29.01.2027“ heißt es dann beispielsweise: Der Kunde soll noch monatelang weiterzahlen, obwohl er ein monatliches Kündigungsrecht hat.

Dienstleistungsverträge, worunter auch Telekommunikationsverträge fallen, dürfen eine maximale Mindestlaufzeit von 2 Jahren haben – das ist im Telekommunikationsgesetz in §56 geregelt. Nach Ablauf der 2 Jahre haben Verbraucher ein monatliches Kündigungsrecht.

Stellt sich ein Anbieter hier quer, sollten Betroffene hartnäckig bleiben und auf ihr Recht bestehen.

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