Frage der Gleichbehandlung

Supermarkt-App: Verbraucherzentrale scheitert mit Klage gegen Netto wegen Diskriminierung

Discounter bieten Kunden in Apps exklusive Rabatte für den Einkauf an. Die Verbraucherzentrale findet, das schließt Personen aus. Die Klage gegen Netto wurde jetzt abgewiesen.

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Stand

Von Autor/in Jutta Kaiser

Rabattaktionen und Sonderangebote per App: Supermärkte wie Netto, Lidl oder Penny bieten Kunden, die sich registrieren, immer wieder exklusive Aktionen an.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht darin einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und zieht gegen die drei Discounter vor Gericht. Mit seiner Klage gegen Netto ist der vzbv nun aber gescheitert.

Vzbv will gleiche Sonderangebote für alle

Die Verbraucherzentrale mache sich dafür stark, dass alle Menschen von Rabatten profitieren, hieß es von Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), nach der Urteilsverkündung. Der Verbraucheralltag sei teuer genug. Jeder, der in einen Supermarkt gehe, solle von den dort angebotenen Rabatten profitieren können.

Es kann nicht sein, dass Leute, die keine Supermarkt-App nutzen dürfen oder können, von Rabatten im Laden ausgeschlossen werden.

Der Verband sieht unter anderem Menschen im Nachteil, die körperlich oder geistig nicht in der Lage seien, Apps zu benutzen. Sie seien von einigen Rabattaktionen ausgeschlossen, so die Argumentation der Verbraucherschützer.

Sie sehen aber auch Kinder und junge Menschen im Nachteil. Wer die Netto-App nutzen will, muss laut den Nutzungsbedingungen 14 Jahre alt sein.

Gericht: Manche Menschen kämen mit App besser klar

Der zuständige Richter im Prozess gegen Netto konnte diese Argumentation nicht nachvollziehen. Er sehe nicht, dass mit der App Ältere oder Kinder diskriminiert würden, sagte er bei der Verhandlung. Alle Menschen ab 14 Jahren könnten die App nutzen.

Er stellte in den Raum, es könne sein, dass manche Menschen mit einer App sogar besser klarkämen als mit Werbung in einem gedruckten Prospekt - zum Beispiel Menschen, die nicht gut sehen. Immerhin lassen sich auf einem Bildschirm Fotos und Texte vergrößern.

Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der vzbv kann dagegen aber Beschwerde einlegen.

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Vzbv reagiert enttäuscht - Netto ist zufrieden

Der vzbv hätte sich eine andere Entscheidung gewünscht. Die zuständige Juristin schreibt in einer Stellungnahme, man wolle auf das schriftliche Urteil warten, die Gründe prüfen und dann entscheiden, wie es weitergehe.

Für Netto ist die Entscheidung positiv. Der Discounter teilte mit, das Urteil bestätige, dass Netto allen Kundinnen und Kunden gleichermaßen zusätzliche Preisvorteile gebe - über die Netto plus App, aber auch über wöchentliche Sonderangebote im gedruckten Prospekt, Spar-Coupons in der eigenen Kundenzeitschrift und durch eine Partnerschaft mit dem Bonusprogramm Payback.

Frage der Gleichbehandlung für Vzbv nicht final geklärt

Neben Netto hat der vzbv auch Penny und Lidl abgemahnt. Der Verband hat die drei Supermärkte nach eigenen Angaben bewusst ausgewählt, weil sie große Discounter seien und dort viele Menschen mit geringem Einkommen einkauften.

Die Verbraucherschützer erhoffen sich von den Klagen gegen die Discounter ein Grundsatzurteil. Das Ziel: Alle Menschen sollen dieselben Rabatte nutzen können, auch ohne App.

Die Verhandlungen mit den anderen beiden Supermärkten finden voraussichtlich noch im laufenden Jahr statt - wie sie ausgehen, ist offen. Das Ziel des Verbandes ist es, Rechtssicherheit zu bekommen. Alle sollen wissen, woran sie sind: Die Märkte, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Laut einer nach eigenen Angaben repräsentativen Befragung im Auftrag des vzbv nutzen 78 Prozent der Befragten Supermarkt-Apps. 69 Prozent der App-Nutzer haben das Gefühl, dass sie manchmal, 24 Prozent, dass sie bei jedem Einkauf Geld sparen.

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App-Nutzer sparen durchschnittlich nur zwei Prozent

Tatsächlich ist das Sparpotenzial über Apps aber gering. Laut einer Analyse des Preisvergleichsportals Smhaggle sparen Nutzende damit durchschnittlich zwei Prozent.

Zum Zeitpunkt der Untersuchung haben Kunden des Bonusprogramms bei Kaufland am meisten gespart: im Durchschnitt 2,29 Euro bei Ausgaben von insgesamt 100 Euro. Bei Rewe Bonus waren es 82 Cent Ersparnis, bei Penny 75 Cent.

Laut dem Geschäftsführer des Preisvergleichsportals Smhaggle können Kunden auf anderen Wegen deutlich mehr beim Einkaufen sparen als mit Supermarkt-Apps. Wer gezielt Sonderangebote bei unterschiedlichen Händlern kaufe, könne im Schnitt 30 Prozent sparen.

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