Die Idee
Viele Geräte braucht man nicht oft, manche sogar nur einmal. Die Anschaffungskosten sind oftmals nicht unerheblich. Eigentlich muss man sie nicht selbst besitzen, sondern kann sie problemlos mit anderen teilen. Bei den meisten Leihläden handelt es sich um gemeinnützige Einrichtungen, die auf ehrenamtlicher Basis arbeiten. Manchmal sind sie einer Bürgerstiftung angeschlossen oder haben als Grundlage einen Verein gegründet. Oft sind sie auch einfach der Stadtbibliothek angeschlossen und ausleihen geht dann mit dem günstigen Bibliotheksausweis.
Die „Bibliothek“ für Sachen
Die Einrichtungen heißen Leih.Lokal, AusleihBar, Fairleihen, Bibliothek der Dinge, Leihbibliothek oder Leihdirwas.de um einige Beispiele zu nennen und sind sehr oft gemeinnützige Einrichtungen. Sie funktionieren im Grunde wie eine Bibliothek nur dass Gegenstände ausgeliehen werden können. Das Angebot umfasst Dinge des Alltags, für Küche, Garten und Heimwerker, Freizeit und Kinder aber auch für Feste und besondere Anlässe.
Wie funktioniert das Ausleihen?
In der Regel muss zunächst ein Nutzungsantrag ausgefüllt werden. Hier werden die persönlichen Daten erfasst und die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen gegeben. Manchmal muss man auch für einen geringen monatlichen oder einmaligen Beitrag Vereinsmitglied werden.
Das Ausleihen erfolgt meist gegen die Hinterlegung eines Pfandes. Die Höhe richtet sich nach der Art des Gegenstandes und kann manchmal sogar bis zur Höhe des Wertes erhoben werden. Nach der Rückgabe wird das Pfand zurückgezahlt.
Kosten entstehen nicht, aber eine Spende ist wünschenswert, denn sie hält die Einrichtung am Leben.
Man kann auch noch funktionsfähige Gegenstände abgeben, die man selbst nicht mehr benötigt.
Ausleihdauer
Jeder Leihladen regelt seine Ausleihfristen selbst. Meist betragen sie zwei bis drei Wochen. Dann muss aber pünktlich zurückgegeben oder – wie in der Bibliothek - pro versäumtem Tag eine Gebühr entrichtet werden.
Reservierung
Oftmals kann online über ein click&collect System ein Gegenstand im Voraus reserviert werden.
Übergabe des Gegenstandes
Bei der Übergabe werden die Vollständigkeit und die Funktionsfähigkeit des Gerätes und dessen Zustand überprüft. Man erhält eine Gebrauchsanweisung, aus der alle Hinweise für den sachgemäßen Gebrauch entnommen werden können. Es gilt: seid fair zueinander! Der Leihgegenstand muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem er ausgeliehen wurde: funktionsfähig, unbeschädigt und gereinigt. Dann gibt es auch das hinterlegte Pfand zurück.
Es kann immer etwas kaputt gehen - was tun im Schadenfall?
Grundsätzlich übernehmen die Einrichtungen keine Haftung für Schäden, die am Leihgegenstand oder im Laufe des Gebrauchs entstehen. Außer es wurde grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt. Auch Schäden, die Ihnen als Ausleiherin oder Ausleiher entstehen liegen nicht in der Verantwortung des Verleihers. Meist ist auch geregelt, dass man ausgeliehene Gegenstände nicht an Dritte weitergeben darf. Rein rechtlich haftet der Leihende für Schäden. Seine private Haftpflichtversicherung greift nicht, denn die meisten Versicherungen schließen Leihe aus.
Achtung: Vermietung ist keine Leihe!
Bei kommerziellen Leihläden sprechen wir von Vermietung. Dafür gelten andere Regeln und Verpflichtungen. Es gilt: Vermietung ist keine Leihe! Sobald Geld fließt, beginnt die Miete. Dann ändern sich auch die Haftungsbedingungen und der Verleiher haftet. Verleiht man privat Gegenstände gegen Gebühr, sollte man dies auch als Mieteinnahmen dem Finanzamt melden.
Fazit
Dies ist eine großartige und günstige Möglichkeit um Dinge auszuprobieren, bevor man sie sich teuer anschafft.
Im Studio: Bärbel Neher, Hauswirtschaftliche Fachberaterin
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