Die Experten haben Spartipps rund um die Steuer veröffentlicht, mit denen man jetzt noch Geld für die nächste Steuererklärung sparen kann.
Pauschalen sinnvoll in Steuererklärung geltend machen
Viele der Tipps erfordern einen Taschenrechner, das Stichwort lautet hier "Pauschale". Zum Beispiel bei den Handwerkskosten. 6.000 Euro können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, dann gibt es 20 Prozent zurück, also bis zu 1.200 Euro. Ist dieser Betrag in diesem Jahr noch nicht erreicht, ist es sinnvoll, geplante Renovierungen noch in diesem Jahr umzusetzen.
Sind die 6.000 Euro für die Handwerker-Pauschale aber schon voll – deshalb der Taschenrechner – dann kriegen wir bei der nächsten Steuererklärung sowieso nichts mehr wieder und wir können das Renovierungsprojekt guten Gewissens ins Jahr 2026 verschieben.
Geld gezielt bis zum Jahresende ausgeben
Es lohnt sich, Geld ganz gezielt auszugeben, beispielsweise für Spenden. In der Weihnachtszeit gehört das für viele ohnehin dazu. Dabei sollte man auf jeden Fall die Belege aufheben.
Es könnte sich auch lohnen, die Riester-Rente vor Silvester aufzustocken. Die volle Förderung gibt es nämlich nur, wenn vier Prozent des Vorjahreseinkommens gespart werden, abzüglich Kinder- und Grundzulage. Da kommt man auf einen Höchstsatz von um die 135 Euro monatlich. Ist der Betrag über das Jahr nicht erreicht, dann kann man jetzt noch nachlegen – und auch da nächstes Jahr mehr absetzen.
Für kurzentschlossene Paare: Ehegatten-Splitting geltend machen
Timing kann auch beim Heiraten jetzt wichtig sein. Für kurzentschlossene Paare bietet es sich an, noch in diesem Jahr zu heiraten. Das klingt eher unromantisch, doch wer noch am 31. Dezember heiratet, kann das ganze Jahr rückwirkend Ehegatten-Splitting geltend machen – da macht dann ein Tag schon ziemlich viel Geld aus.
Aktien- und Geldanlagen: bis 15. Dezember Verlustbescheinigung beantragen
Für Aktien- und Geldanlagenbesitzer war das Jahr mitunter schwierig. Diese Verluste könnten sich aber jetzt auszahlen: Bis zum 15. Dezember kann eine Verlustbescheinigung bei der Depotbank beantragt werden.
Die wird dann wiederum mit anderen Gewinnen aus Geldanlagen verrechnet – und so muss dann nächstes Jahr weniger Abgeltungssteuer gezahlt werden. Aber Vorsicht – hier gibt es zwei Töpfe.
Es gibt einen Topf, in dem Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Und es gibt einen anderen, in dem alle anderen Geldanlagen zusammenkommen. Wer also mit Aktienverkäufen Verlust gemacht hat, kann das nicht auf seine ETF-Gewinne anrechnen lassen.