Gemietet und Papiere gefälscht

Vorsicht bei Gebrauchtwagen: unterschlagene Mietwagen im Angebot

Über Gebrauchtwagen-Portale werden Autos verkauft, die dem Verkäufer nie gehört haben - als Leihwagen angemietet, mit gefälschten Papieren angeboten. Was Autokäufer wissen müssen.

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Von Autor/in ARD Verbraucherredaktion

Bis zu 4.000 Mal im Jahr passiert es: Interessenten kaufen auf Internetportalen für Gebrauchtwagen Autos zu attraktiven Konditionen - doch der Wagen hat dem Verkäufer nie gehört. Oft handelt es sich um Mietwagen, die von Betrügern für den Verkauf mit gefälschten Papieren inseriert werden.

Wie ist das juristisch? Können Autokäufer überhaupt Eigentümer eines solchen Autos werden? Wenn sie Pech haben, müssen sie am Ende das Auto wieder abgeben - und bleiben auf dem finanziellen Schaden sitzen. Ein Reporter der ARD Verbraucher-Redaktion gibt sich als Interessent aus.

Erfolgreiche Preisverhandlungen gegen Cash

Zum Kauf angeboten in einer Online-Anzeige: Ein Audi Q7, wenige Monate alt, für gerade mal 62.500 Euro. Identische Modelle sind rund 20.000 Euro teurer.

Grund für den günstigen Preis soll ein leichter Schaden am Heck sein. Der ARD Marktcheck-Reporter konnte mit Barzahlung den Preis für das angeblich zugelassene Auto sogar noch weiter runterhandeln.

Zulassungsbescheinigungen gefälscht

Der Anbieter schickt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung. Auffallend: Beim Wort „Stadt“ des Zulassungsbezirks fehlt ein Buchstabe.

Nach Prüfung der Fahrzeugidentnummer findet der Reporter heraus, dass dieser Audi vor rund zehn Tagen in den Niederlanden bei einer Leihwagen-Firma angemietet worden war. Er will anonym bleiben.

Solange der Mietvertrag läuft, wird das Auto nicht vermisst. Die Täter können es in dieser Zeit einfach verkaufen – ohne, dass es auffällt.

Misstrauen beim Verkauf – zu wenig Personal bei der Polizei?

Die ARD Verbraucher-Redaktion spricht mit einem Geschäftsmann aus Litauen, der im vergangenen Jahr Interesse hatte an einem nagelneuen BMW X5, der im Internet für gerade mal 63.800 Euro angeboten worden war. Er will anonym bleiben.

Der Verkaufsort ist ein Parkplatz in Aachen. Eine junge Frau bringt das Auto und gibt sich als Tochter der Besitzerin aus. Vor Ort sieht es anders aus.

Da kam eine andere Person, offenbar aus dem mittleren Osten. Und ich konnte hören, wie sie mit jemandem permanent auf ihrem Handy in Verbindung stand. Da wurde mir klar, dass hier irgendwas nicht stimmen kann.

Der Geschäftsmann wird misstrauisch, verlässt den Ort und ruft die Polizei.

Es kamen zwei Beamtinnen. Ich sagte denen, das ist die Mafia, da müsst ihr handeln, sofort! Nein, man könne da jetzt nichts tun, man hätte gerade keine Leute, keine Zivilbeamten dafür. Ich sagte, ich kooperiere doch mit euch. Ich kann die Täter nochmal anrufen, ihr könnt sie festnehmen. Aber sie sahen keine Veranlassung. Das kam mir wirklich seltsam vor.

Die Täter werden quasi auf dem Silbertablett serviert und keiner handelt? Die zuständige Polizei schreibt uns dazu:

Zu konkreten operativen Maßnahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren werden grundsätzlich keine Angaben gemacht.

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Autodiebe schlagen wieder häufiger zu. Für 2023 melden Versicherer 20 Prozent mehr geklaute Autos als im Jahr davor. Das müssen Sie wissen und so gehen Sie auf Nummer sicher.

Hohe Verluste: Kasko-Versicherung deckt Schaden nicht ab

Auch bei Autovermieter Matthias Arndt aus Neuss verschwinden immer häufiger Autos. Sie werden von vermeintlichen Mietern verkauft.

Selten würden die Täter ermittelt – und wenn landen sie schnell wieder auf freiem Fuß, beklagt Arndt. Autovermieter – egal welcher Größe – seien deutlich betroffen.

Das kann die Existenz von Unternehmen betreffen und damit letztlich auch den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Der Betrug treffe die Branche mit voller Härte. Denn anders als bei Diebstahl seien Verluste durch Unterschlagung durch die Kasko-Versicherung nicht abgedeckt.

Starker Anstieg bei Unterschlagung – organisierte Verbrechen

Die Masche hat Konjunktur. Im aktuellen Lagebericht des Bundeskriminalamts ist von einem sprunghaften Anstieg die Rede – mehr als 3.700 Unterschlagungen allein in 2024.

Das Bundeskriminalamt (BKA) teilt der ARD Verbraucher-Redaktion mit, dass es sich bei den Tätern um organisierte Banden handle. Sie mieten die Fahrzeuge mit gefälschten Ausweisen an, beschaffen originale Blanko-Dokumente. Die stammen aus Einbrüchen bei Zulassungsstellen.

Auf Anfrage teilt uns das Bundesinnenministerium dazu mit:

Zum Stichtag 02.01.2025 waren 182.332 Blanko-Dokumente zur Fahndung ausgeschrieben.

Deutscher Mietwagenverband fordert Einschreiten der Politik

Die Zahl mache fassungslos, sagt Michael Brabec vom Bundesverband der Autovermieter Deutschland. "Das zeigt, dass der Staat an der Stelle versagt und das Problem noch nicht in Gänze erkannt hat. Wir erwarten von der Politik, dass sie sich etwas überlegt, was mit dem Zulassungsprozess passieren soll. Damit diese 180.000 Dokumente aus dem Spiel genommen werden, damit wir am Ende ein Ergebnis haben, dass wir diesen Sumpf austrocknen können."

Der Verband habe das Ministerium aufgefordert, die gestohlenen Dokumente in einer Liste öffentlich zu machen. Doch das Ministerium lehnte den Vorschlag ab. "Erfahrungsgemäß können die Zulassungsstellen, die Ziel eines Einbruchdiebstahls wurden, nicht immer zuverlässig nachvollziehen, welche Vordrucke tatsächlich abhandengekommen sind", erklärt das Bundesinnenministerium.

Werden solche Blankodokumente in den Zulassungsstellen etwa nicht umfassend registriert? Dann wäre die Dunkelziffer an gestohlenen Dokumenten noch höher.

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Was diese Masche für Autokäufer bedeutet

Anders als bei gestohlenen Fahrzeugen können Käufer an unterschlagenen Autos laut Gesetz tatsächlich Eigentum erwerben – auch, wenn dem Verkäufer das Fahrzeug gar nicht gehört. Die Voraussetzung dafür: Der Käufer muss im guten Glauben handeln, also darlegen können, dass er beim Kauf nicht fahrlässig gehandelt hat – die Umstände also glaubwürdig waren.

Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt, man schaue sich dafür an, wie der Kauf ablief. "War das Auto viel günstiger als man eigentlich erwarten durfte? In welcher Konstellation wurde es verkauft? War das ein dunkler Hinterhof mit dubiosen Eigenschaften?"

Es sei die Gesamtschau der Umstände, die den gutgläubigen Erwerb zunichtemachen kann. Aber die Hürden dafür seien hoch. "Es sei denn, es ist eben grobe Fahrlässigkeit beim Käufer vorhanden", betont die Rechtsanwältin.

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Je attraktiver der Preis, desto unvorsichtiger werden die Interessenten häufig - das wissen auch die Betrüger.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
ARD Verbraucherredaktion
Onlinefassung
Sofie Knorr