Waldbrände in beliebten Ferienregionen von Frankreich und Spanien verunsichern derzeit viele Reisende. Kann man die Reise kostenlos absagen? Wer muss im Notfall eine Ersatzunterkunft oder die Heimreise organisieren? Und was passiert, wenn der Rückflug gestrichen wird?
Entscheidend ist, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine individuell zusammengestellte Reise handelt – und ob die Brände den konkreten Urlaubsort tatsächlich betreffen.
Pauschalreise oder individuell: Wer ist besser geschützt?
Im Krisenfall sind Pauschalreisende deutlich besser abgesichert. Sie haben mit dem Reiseveranstalter einen zentralen Ansprechpartner, der im Ernstfall die Evakuierung organisiert – etwa den Umzug in ein anderes Hotel oder die Rückreise zum Flughafen oder Bahnhof, wenn die Reise wegen einer Naturkatastrophe abgebrochen werden muss.
Individualreisende müssen sich hingegen selbst mit Fluggesellschaft, Hotel, Mietwagenfirma und den jeweiligen Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Reisen sie wegen außergewöhnlicher Umstände früher ab, müssen sie in der Regel selbst umplanen und die Mehrkosten tragen.
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Waldbrände: Reise vor Antritt stornieren – die Regeln für Pauschalreisen
Wird eine Pauschalreise durch Waldbrände erheblich beeinträchtigt und daraufhin vom Veranstalter abgesagt, muss er den Reisepreis vollständig erstatten. Unter bestimmten Umständen können Verbraucher auch kostenfrei stornieren, ohne dass der Veranstalter die Reise vorher abgesagt hat.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ Deutschland), erklärt: „Verbrauchern kann auch eine komplette Erstattung zustehen, wenn sie selbst stornieren. Ob dieses kostenlose Rücktrittsrecht besteht, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Eine Rolle spielt unter anderem die Entfernung zwischen dem konkreten Urlaubsort und dem Brand.“
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kann ein wichtiges Argument sein, wenn die Reise kurz bevorsteht. Aber die Angst vor Waldbränden allein ist in aller Regel als Grund nicht ausreichend, um kostenfrei von einer Reise zurücktreten zu können, betont das EVZ.
Selbst gebuchte Reisen vorab stornieren - wichtig zu wissen
Wer Flug, Hotel und Mietwagen separat gebucht hat, muss jeden Vertragspartner einzeln kontaktieren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln, zu welchen Konditionen eine Stornierung möglich ist.
In einigen Ländern haben Anbieter wegen der aktuellen Lage Sonderkonditionen: So weist etwa die französische Bahngesellschaft SNCF darauf hin, dass einige Strecken nicht oder nur eingeschränkt bedient werden können und bittet Urlauber, ihre Reise nach Möglichkeit zu verschieben. Stornierungen oder Umbuchungen bis einschließlich 31. Juli sind dort kostenfrei möglich (Stand: 28.7.2026).
Das EVZ Deutschland rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Anbieter aktiv um eine kostenlose Stornierung zu bitten oder eine Verschiebung der Leistung auf ein anderes Datum zu vereinbaren. Bei vielen Anbietern fallen gestaffelte Stornogebühren an – je früher storniert wird, desto günstiger. Wer seinen Vertragspartner hingegen gar nicht kontaktiert, zahlt in der Regel den vollen Preis.
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Reisende am Urlaubsort: Minderung, Ersatzhotel, Rückzahlung
Wer sich bereits in den Ferien befindet, trotz Waldbränden am Urlaubsort bleibt und seine Pauschalreise fortsetzt, kann den Reisepreis mindern, wenn ein erheblicher Reisemangel vorliegt – etwa starke Rauchentwicklung in der Nähe des Hotels.
Wer einen solchen Mangel feststellt, sollte diesen sofort beim Veranstalter reklamieren. Dieser muss tätig werden und kann den Umzug in ein anderes Hotel fernab des Brandes anbieten.
“Erst wenn das nicht geschieht, kommt ein Minderungsanspruch in Betracht“, sagt das EVZ. Urlauber sollten Beweise sichern, etwa Fotos oder Videos, und den Mangel schriftlich bestätigen lassen.
Haben Reisende einzelne Leistungen vor Ort separat gebucht, zum Beispiel Tagesausflüge, müssen sie sich direkt an den jeweiligen Anbieter wenden und einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen.
Hotel wegen Brand geschlossen: Was gilt für Pauschal- und Individualreisen?
- Muss ein Hotel wegen Waldbränden schließen, gilt für Pauschalreisende: Sie sollten den Veranstalter kontaktieren. Dieser muss in erster Linie eine Ersatzunterkunft organisieren.
Sind Pauschalreisende durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt, können sie den Reisevertrag kündigen und die Heimreise antreten. Nicht genutzte Reiseleistungen müssen sie dann nicht bezahlen.
- Bei Individualreisen ist die Lage anders: Kann das Hotel wegen der Waldbrände keine Gäste mehr beherbergen, muss das Hotel die Buchung stornieren und den Preis vollständig erstatten. Muss der Betrieb während des Aufenthalts schließen, steht Urlaubern in der Regel eine Rückzahlung für die entfallenen Tage zu.
Anders sieht es aus, wenn die Unterkunft bewohnbar und erreichbar bleibt, obwohl der Himmel verraucht ist oder Sehenswürdigkeiten gesperrt sind. Dann hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt - für Rauch am Himmel oder gesperrte Ausflugsziele kann er nicht verantwortlich gemacht werden.
Individualreisende sollten daher immer direkt Kontakt zur Unterkunft aufnehmen. Zudem gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt.
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Reiseabbruch und frühere Heimreise: Ihre Ansprüche
Sind die Waldbrände so nah, dass die Reise erheblich beeinträchtigt wird, können Pauschalreisende ihren Reisevertrag wegen „unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände“ kündigen, die Reise also abbrechen und früher abreisen. Nicht genutzte Reiseleistungen müssen sie dann nicht bezahlen, die Rückreise muss der Veranstalter organisieren – sofern sie Teil der Pauschalreise ist.
Wenn Hotel und Rückreise getrennt gebucht wurden, greifen die jeweiligen AGB. Eine frühere Heimkehr müssen Individualreisende in der Regel selbst organisieren und bezahlen.
Das EVZ empfiehlt, unabhängig von der Rechtslage frühzeitig das Gespräch mit Hotel, Fluggesellschaft oder Mietwagenfirma zu suchen. Häufig lassen sich auf diesem Weg pragmatische Lösungen finden.
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Heimreise verzögert sich wegen Waldbränden
Verzögert sich die Heimreise aus den Ferien wegen Feuer und Qualm, können zusätzliche Kosten entstehen. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, erhält vom Veranstalter mindestens drei zusätzliche Tage im Hotel kostenlos, wenn außergewöhnliche Umstände die Rückreise verhindern.
Wird ein Rückflug – etwa wegen starker Rauchentwicklung am Flughafen – gestrichen, muss die Fluggesellschaft nach den EU-Fluggastrechten für Betreuung sorgen: je nach Wartezeit mit Getränken, Mahlzeiten und gegebenenfalls Hotelübernachtung inklusive Transfer.
Wird die Airline nicht tätig und müssen Urlauber sich selbst versorgen, sollten sie sämtliche Belege aufbewahren und nach der Rückkehr eine Erstattung verlangen.
Wichtig: Bei Verspätungen aufgrund von Asche oder Qualm kann sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen; dann gibt es zwar keine zusätzliche Ausgleichszahlung, aber trotzdem Betreuungsleistungen.
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Greift die Reiserücktrittsversicherung bei Waldbrand?
Viele Reiserücktrittsversicherungen schließen Naturkatastrophen wie Waldbrände aus. Wer aus diesem Grund gar nicht erst anreist, erhält möglicherweise keine Erstattung. Welche Risiken genau abgedeckt sind, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wer seinen Urlaub mit Kreditkarte bezahlt hat, sollte die AGB des Kartenanbieters prüfen. Mit der Nutzung der Kreditkarte ist manchmal eine Reiseversicherung verbunden, die einen Teil der Reisekosten bei Naturkatastrophen übernimmt.
Verbraucherinnen und Verbraucher können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Versicherungsbedingungen prüfen, welche Risiken im Einzelnen abgedeckt sind.
Verlässliche Informationen zur aktuellen Waldbrandlage
Reisende sollten sich im Krisenfall vor und während des Urlaubs regelmäßig informieren.
- Erste Anlaufstelle sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Liegt eine offizielle Reisewarnung für eine Region vor, können Pauschalreisen automatisch kostenfrei storniert werden.
Zur Information helfen zusätzlich digitale Karten und Warnsysteme:
- In Google Maps sind behördlich gemeldete Brände mit einem Flammensymbol markiert, ebenso Straßensperrungen in der Umgebung.
- Die NASA betreibt eine Echtzeit-Feuerkarte (FIRMS), auf der zu sehen ist, wo in den letzten 24 Stunden neue Brände ausgebrochen sind.
Auf dem Smartphone sollten Notfallbenachrichtigungen aktiviert sein. Seit 2022 gibt es fast überall in Europa ein einheitliches Warnsystem, über das Notfallwarnungen automatisch an alle Smartphones in der betreffenden Region geschickt werden.