In vielen Lokalen in Rheinland-Pfalz ist es üblich, Trinkgeld nicht mehr bar, sondern auch digital zu geben. Wer mit Karte zahlt, rundet den Betrag dann auf oder wählt zwischen Prozenten, die man aufschlägt. Manche Gäste finden das gut, andere nicht. Gereon Haumann ist Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands Rheinland-Pfalz, des DEHOGA Rheinland-Pfalz. Er weiß, wie das Trinkgeld per Tastendruck funktioniert und angenommen wird.
Haumann zu digitalem Trinkgeld: Bei jungen Leuten und in der Stadt gang und gäbe
SWR1: Was sagen Wirte im Land? Kommt das digitale Trinkgeld gut an?
Gereon Haumann: Das digitale Trinkgeld wird sehr differenziert betrachtet. Insbesondere bei jungen Leuten und in der Stadt ist es längst gang und gäbe, während es bei älteren Menschen eher noch das Bargeld ist. Auch in ländlichen Räumen erleben wir eher die Bargeldzahlung und damit die Gewährung des Trinkgelds in bar.
Trinkgeld per Klick bei Kartenzahlung Digitales Trinkgeld - praktisch oder nervig?
Wer mit Karte zahlt, hat bestimmt schon die Trinkgeldtaste bei Kartenzahlung gesehen - nicht nur in der Gastronomie, auch beim Friseur oder Bäcker.
SWR1: Ich habe schon erlebt, dass ich meine Rechnung mit Karte zahlen wollte und es hieß: "Gar kein Problem". Das Trinkgeld wollte man aber gerne in bar.
Haumann: Das ist etwas, was leider in einzelnen Betrieben vorkommt. Die modernen Kassensysteme, die dazu notwendig sind, um das Trinkgeld digital leisten zu können, geben das her. Es muss als Trinkgeld ausgewiesen sein. [...] Es muss sowohl für den Unternehmer als auch für das Finanzamt erkennbar sein, dass die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag und dem Rechnungsbetrag das Trinkgeld ist.
Digitales Trinkgeld: Wie wird es Mitarbeitenden ausgezahlt?
SWR1: Ich habe in der Studienzeit in der Gastronomie gearbeitet. Da bekam ich am selben Abend mein Trinkgeld. Wenn das digital läuft, geht das nicht.
Haumann: Doch. Der sogenannte "X-Abschluss" gibt her, wie hoch das Trinkgeld ist. Es ist dann eine reine Frage: Wie wird das Gesamttrinkgeld des Abends gegenüber den Beschäftigten gewährt? Wird es in bar ausgezahlt? Oder gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Gastgeber und den Beschäftigten, dass das Trinkgeld entweder täglich oder am Monatsende überwiesen wird? Da gibt es auf jeden Fall ausreichend Möglichkeiten. Es muss nur geregelt sein.
Zwischen moralischem und rechtlichem Anspruch beim Trinkgeldteilen in der Gastronomie
SWR1: Und es muss auch unter allen aufgeteilt werden, oder? Das Küchenpersonal darf nicht leer ausgehen.
Haumann: Das ist auf jeden Fall der moralische Anspruch. Der rechtliche ist sicherlich ein anderer. Da ist vor allen Dingen wichtig, dass der Unternehmer das Geld an die Mitarbeitenden gibt. Wenn es ein Gast speziell für Frau Deeg als Servicekraft vorgesehen hat, […] hat Frau Deeg zunächst den alleinigen Anspruch darauf.
Es liegt an Ihnen, ob Sie einen Teil davon an die Küche, Reinigungskräfte oder Sonstige geben. In gut organisierten Betrieben mit einem tollen Team ist das geregelt. Da wird Trinkgeld untereinander aufgeteilt.