Geld zurück vom Finanzamt

Steuer 2025 und 2026: Was sich für viele verbessert

Vielen Steuerzahlern bringt sie Geld, andere müssen nachzahlen, aber fast allen graut vor ihr: die Steuererklärung. Wichtige Neuregelungen im Steuerrecht und wer davon profitiert.

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Von Autor/in Wolfgang Weber

Die Arbeit mit der Steuererklärung kann einem ein Steuerberater abnehmen, der über das nötige Wissen zu Abschreibungen und Regelungen verfügt, um den Kunden finanziell besser dastehen zu lassen.

Aber was, wenn der Steuerberater einfach nicht tätig wird, obwohl wichtige Fristen ablaufen? Marktcheck berichtet im Video über so einen Fall – und über die wichtigsten Neuregelungen im Steuerrecht.

Wann ist ein Steuerberater sinnvoll?

Einen Steuerberater zu beauftragen ist zum Beispiel sinnvoll für Selbständige oder wenn Steuerpflichtige mehrere Arten von Einkünften haben. Viele brauchen den Steuerberater auch, wenn es wegen eines Pflegefalls in der Familie mit der Steuererklärung kompliziert wird.

"Dabei sollten Steuerpflichtige immer abwägen zwischen dem zu erwartenden Ergebnis und den Kosten für die Steuerberatung", empfiehlt die SWR Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey. Das Honorar für einen Steuerberater könne mehrere Hundert bis über tausend Euro betragen - abhängig vom zu versteuernden Einkommen.

Bei größeren Investitionen wie etwa einem Bauprojekt oder Modernisierungsmaßnahmen am Haus, so die Expertin, sei es besonders wichtig, bereits vor dem Start Rat vom Steuerberater einzuholen, um beispielsweise Abschreibungsmöglichkeiten optimal nutzen zu können.

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Welche Alternativen zum Steuerberater gibt es?

Abhängig Beschäftigte, also Arbeiter und Angestellte, können sich Rat holen bei Lohnsteuerhilfevereinen. Dafür ist eine Mitgliedschaft im Verein notwendig. Die Kosten orientieren sich an der Höhe des Einkommens.

Für Selbstständige oder Gewerbetreibende ist ein Lohnsteuerhilfeverein also keine Anlaufstelle. Sie wenden sich bei Bedarf an Steuerberater.

Um die Steuererklärung selbst zu machen, sind Steuerprogramme als Software für den eigenen Rechner eine Alternative. Stiftung Warentest etwa testet diese Programme regelmäßig.

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Abgabefristen für die Steuererklärung 2025

Ohne Steuerberater ist die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2025 am 30. Juli 2026. Wer sich von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater betreuen lässt, hat für die Steuererklärung 2025 Zeit bis zum 1. März 2027.

Ein Antrag auf Fristverlängerung kann mit einer triftigen Begründung beim Finanzamt gestellt werden. Wer sich verspätet, bezahlt pro Monat einen Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer, mindestens aber 25 Euro.

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Steuer 2025: Befreiungen für Photovoltaikanlagen

Die privaten Besitzer von Photovoltaikanlagen können sich seit 2022 über Steuerbefreiungen freuen. Bürokratische Hürden wurden abgebaut, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben.

Für die Einnahmen aus der Einspeisevergütung, also den Verkauf des Stroms, und auch für den eigenen Verbrauch werden mittlerweile weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer fällig.

Damit entfällt auch die Pflicht zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung für die Photovoltaik-Anlage. Für kleinere Anlagen gab es solche Erleichterungen bereits.

Seit Anfang 2025 gelten sie auch für größere Photovoltaik-Anlagen, die seit 2024 angeschafft oder in Betrieb genommen wurden, mit einer maximalen Leistung von 30 Kilowatt Peak. Die meisten privaten Anlagen überschreiten diese Größe nicht.

Wer eine neue PV-Anlage installieren lässt, muss weder auf den Kaufpreis der Anlage noch auf die Montagekosten Umsatzsteuer zahlen.

Steuer 2025: Geringere Steuer auf Boni von Krankenkassen

Auch ein gesunder Lebensstil zahlt sich seit 2025 nicht nur durch größeres Wohlbefinden, sondern auch in barer Münze steuerbegünstigt aus.

Viele Krankenkassen bieten sogenannte Bonusprogramme an: Wer zum Beispiel regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht oder Sport treibt, bekommt dafür Geld- oder Sachprämien.

Diese Prämien oder Boni der Krankenkassen mussten bisher in der Steuererklärung angegeben werden. Sie verringerten die Abzugsmöglichkeiten der Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben.

Seit vergangenem Jahr wurde gesetzlich geregelt, dass Boni, die als Beitragsrückzahlung gelten, pauschal bis zu 150 Euro pro Jahr und versicherter Person nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Schummeln geht hier übrigens nicht. Denn die Krankenkasse meldet alle Bonuszahlungen elektronisch an das Finanzamt.

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Neuerungen bei der Steuer ab 2026

Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr für Alleinstehende auf 12.348 Euro. Ein Plus von 252 Euro. Einkommen bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Für Ehepaare gilt der doppelte Freibetrag von 24.696 Euro.

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Eltern profitieren außerdem von gestiegenem Kindergeld von monatlich 259 Euro pro Kind. Alternativ können die Eltern den Kinderfreibetrag und einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von insgesamt 9.756 Euro pro Kind geltend machen.

Den Kinderfreibetrag von 6.828 Euro ab 2026 geltend machen oder Kindergeld in Anspruch nehmen - was lohnt sich eher? SWR-Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey erklärt, das hänge vom Einkommen ab. Für höhere Einkommen bringe oft der Kinderfreibetrag mehr, für niedrigere Einkommensstufen das Kindergeld. Das Finanzamt prüft das automatisch und berücksichtigt den günstigeren Wert.

Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer höher

Interessant für viele Berufstätige: Die Pendlerpauschale steigt in diesem Jahr auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Bisher konnten für die ersten zwanzig Kilometer nur 30 Cent geltend gemacht werden.

Steuerpauschalen für Ehrenamtliche steigen

Gute Nachrichten gibt es auch für alle, die ehrenamtlich aktiv sind: Die steuerfreie Pauschale wird 2026 angehoben. Für Übungsleiter steigt sie von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich.

Die Ehrenamtspauschale erhöht sich 2026 von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr. Vereine können damit höhere Vergütungen zahlen, ohne dass dafür bei den Vereinsmitgliedern Steuern anfallen.

Wichtige Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2026

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind wichtig für alle abhängig Beschäftigten und Selbstständige: Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge in der Sozialversicherung fällig. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.

In der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf rund 5.812 Euro im Monat erhöht. 2025 waren es noch 300 Euro weniger im Monat.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist gestiegen: Von 8.050 Euro in 2025 auf 8.450 Euro im Monat ab 2026. “Das bedeutet, man zahlt zwar mehr in die Rentenkasse ein, bekommt aber nachher auch mehr Rente raus”, sagt Finanzexpertin Sternberger-Frey.

Neu ab 2026: die Aktivrente

Die Aktivrente kommt in Frage nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters - aktuell zum Beispiel für Geborene des Jahrgangs 1960, die 2026 mit 66 Jahren in die Rente gehen können.

Die Expertin erklärt: "Erwerbstätige, die sich für die Aktivrente interessieren, sollten frühzeitig vor dem Termin ihrer Altersrente mit dem Arbeitgeber darüber sprechen, dass sie noch nicht in den Ruhestand gehen möchten."

Während der Aktivrente bleibt der Arbeitslohn bis 2.000 Euro steuerfrei. Arbeitnehmer zahlen weiterhin ihre Kranken- und Pflegeversicherung.

Außerdem können sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die so erworbenen zusätzlichen Rentenpunkte werden höher bewertet und bessern später die Rente auf. Und auch der Anteil, den der Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss, kommt ihnen so zugute.

Allerdings ist die Aktivrente derzeit nur für sozialversicherungspflichtig abhängig Beschäftigte - also in der Regel Arbeitnehmer - möglich. Für Selbstständige, Gerwerbetreibende und Beamte, die das gesetzliche Regelrentenalter überschritten haben, gibt es die Möglichkeit der Aktivrente nicht. Auch für Minijobs ist die Aktivrente keine Option.

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Die Aktivrente wurde von der Bundesregierung geschaffen als Maßnahme gegen den Arbeitskräftemangel in der Wirtschaft durch den demografischen Wandel. Für die Unternehmen hat diese Möglichkeit der Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter unter anderem den Vorteil, dass ihre Berufserfahrung der Firma länger erhalten bleibt.

Über die neue Aktivrente informiert unter anderem die Deutsche Rentenversicherung, das Verbraucherportal "Ihre Vorsorge" und der Sozialverband VdK.

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Wolfgang Weber
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Heidi Keller