Die Lebenshaltungskosten steigen und steigen. Kein Wunder, dass die Menschen im Supermarkt auch immer nach Rabatten Ausschau halten. Immer mehr im Trend sind Rabatte per Apps. Das sind dann exklusive Rabatte, die nur Kunden gewährt werden, die diese Apps auf dem Smartphone runtergeladen haben.
Die Verbraucherzentralen klagen in mehreren Bundesländern dagegen. Was steckt hinter dem Streit? Wie funktionieren diese Apps und wieviel spart man wirklich, wenn man an der Kasse das Handy zückt?
Wie funktionieren diese Apps?
Um die Apps zu nutzen, braucht man ein Smartphone. Einmal die App runterladen, sich anmelden mit Klarnamen und einer E-mail-Adresse. Anschließend wird das Handy bzw. ein QR-Code an der Kasse abgescannt und der Rabattbetrag abgezogen. Nach wie vor gibt es auch Bonussysteme: Wenn man häufig bei einem Handelsriesen einkauft, sammelt man Punkte, die nach einer bestimmten Anzahl in Prämien umgewandelt werden oder beim Einkauf eingelöst werden können. Auch das funktioniert inzwischen vermehrt über Apps der jeweiligen Unternehmen.
Genau hier wird’s für Verbraucherschützer problematisch. Denn gerade ältere Kund*Innen sind häufig damit überfordert und können von den Bonusprogrammen und exklusiven Rabatten nicht profitieren.
Warum klagt die Verbraucherzentrale?
Die Rabatte in der App sind exklusiv für Smartphone-Nutzer und diejenigen, die sich damit auskennen. Die Verbraucherzentrale findet das diskriminierend. Julia Gerhards von der VZ Rheinland-Pfalz sagt:
Die Supermarktketten sagen häufig, die App steht allen zur Verfügung, insofern kann ja jeder, der möchte, das Rabattprogramm nutzen. Wir dagegen sehen, dass eben ganz bestimmte Gruppen einfach systematisch dadurch benachteiligt werden. Also zum Beispiel Kinder und Jugendliche, die noch nicht das vorgeschriebene Alter erreicht haben. Vor allem aber ältere Menschen, die gar kein Smartphone haben, die auch vielleicht keine E-Mail-Adresse haben, die braucht man ja meistens, um sich zu registrieren.
Auch Menschen mit kognitiven oder anderen Beeinträchtigungen würden systematisch von Preisnachlässen ausgeschlossen. In drei Bundesländern klagt die Bundesverbraucherzentrale, in Bamberg hat sie eine erste Niederlage kassiert. Zwei Klagen werden noch verhandelt.
Was ist mit dem Datenschutz?
Auch beim Thema Datenschutz warnt die Verbraucherzentrale vor Missbrauch:
Im schlimmsten Fall können daraus Kundenprofile erstellt werden. Da fließt dann ja auch ein, welche Rabatte habe ich genutzt? Bei welchem Köder habe ich denn angebissen? Und das sind natürlich ganz, ganz wertvolle Informationen. Und wer so eine App nutzen möchte, sollte sich ganz genau anschauen: Was passiert denn dann mit meinen Daten? Bleiben die dann wenigstens bei meinem Supermarkt der Wahl? Oder kann er diese Daten auch noch weiterverkaufen?
Trotz der datenschutzrechtlichen Bedenken sind Rabatte für die Menschen eine starke Verlockung, auch weil die Lebenshaltungskosten und Preise für Lebensmittel in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind!
Wie viel wird überhaupt mit den Apps eingespart?
Tatsächlich fand eine Untersuchung des Preisvergleichsportals Smhaggle von mehr als einer Million Kassenbons heraus: Die Kostenersparnis liegt bei maximal 2 Prozent. Also bei einem Einkaufswert von 100 Euro spare man höchstens 2 Euro ein! Für Verbraucherschützerin Julia Gerhard von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz keine Überraschung:
Insgesamt kaufe ich dann eben vielleicht nicht nur ganz konsequent das, was jetzt gerade besonders rabattiert und besonders im Angebot ist, sondern ich kaufe die anderen Sachen auch noch mit. Und spätestens darüber ist dann manche Ersparnis auch wieder dahin. Das ist zumindest das, was wir seit Jahren beobachten. Und das schließe ich auch aus dieser groß angelegten Untersuchung, wo man festgestellt hat: Letzten Endes sind es nur so zwei Prozent.
Worauf achten?
Dafür zahlen Kunden aber im Zweifel teuer mit ihren Daten. Tipp der Verbraucherschützerin deshalb:
Wirklich nur die Angaben machen, die man wirklich unbedingt machen muss, allen zusätzlichen Werbeeinwilligungen und ähnlichem irgendwie widersprechen. Ja, idealerweise sich vorher auch mal angucken, was erteile ich denn da für Einwilligungen?
Denn so verlockend die Rabatt-Versprechen auch sind: Umsonst verschenken die Handelsriesen nix! Deshalb immer schön kritisch bleiben!
Mehr zum Thema im SWR:
Mehr Infos finden Sie auch hier:
Die Verbraucherzentrale informiert über Supermark-Apps
Rabatt-Apps bei der Stiftung Warentest
Infos zur Klage gegen Diskriminierung bei Supermarkt-Apps
Die Homepage zur Sendung Alle aktuellen Themen der Landesschau hier!
Stets am Puls des Landes und seiner Menschen: Die Sendung zeigt interessante Geschichten und Informationen zu aktuellen Themen in Rheinland-Pfalz.
Oft wie die berühmte Nadel im Heuhaufen Wie leserlich muss eigentlich das Mindesthaltbarkeitsdatum sein?
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