Noroviren auf Tiefkühlbeeren, E-Coli-Bakterien in Salami oder Metallteile im Gebäck: In Deutschland werden jedes Jahr rund 300 Produkte zurückgerufen, vor allem Lebensmittel.
Oft besteht ein konkretes Gesundheitsrisiko. Trotzdem bekommen viele Käuferinnen und Käufer von diesen Gefahren nichts mit – Produktrückrufe bleiben teils im Verborgenen.
Produktrückruf bei Lebensmitteln: Was Unternehmen tun müssen
Wenn ein Hersteller feststellt, dass ein Lebensmittel gefährlich sein kann, muss es vom Markt genommen werden. Das schreibt das Lebensmittelrecht vor. Typische Gründe sind Krankheitserreger wie Salmonellen, Noroviren oder E-Coli-Bakterien, aber auch Fremdkörper wie Metall- oder Kunststoffteile, die in der Produktion in die Ware geraten.
Laut Christiane Seidel, Referentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sind die gesetzlichen Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit allerdings sehr allgemein gehalten. Unternehmen müssten Verbraucherinnen und Verbraucher „verständlich und transparent“ informieren – wie genau, bleibe ihnen überlassen.
Einige Unternehmen informierten sehr transparent und gut, so die Expertin, andere reagierten allerdings zu spät oder nicht verständlich genug, sodass für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht immer klar ist, was genau betroffen ist.
Behörden veröffentlichen Rückrufe und Warnungen
Einen Rückruf müssen Unternehmen außerdem der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde melden. Die Behörden stellen die Informationen dann auf der Internetplattform lebensmittelwarnung.de bereit.
Dort werden Rückrufe und öffentliche Warnungen zu Lebensmitteln veröffentlicht, ergänzt um Eckdaten wie Produktbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum, den Grund des Rückrufs und Informationen dazu, was Verbraucher tun sollen, wenn sie das Produkt gekauft oder bereits konsumiert haben.
Convenience Fertiger Salat aus der Tüte im Labortest
Kann man verzehrfertige Salate aus der Tüte bedenkenlos genießen? Und schmecken die Fresh-Cuts überhaupt? Wir checken sechs Produkte aus dem Kühlregal.
Lebensmittelwarnung.de, App und Newsletter: Warnungen für Verbraucher
Die Plattform lebensmittelwarnung.de gibt es nicht nur als Internetseite, sondern auch als App und als E-Mail-Newsletter. Damit werden Verbraucher sofort über einen Rückruf informiert – und zwar nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch bei anderen Produkten mit hohem gesundheitlichem Risiko.
Doch viele Menschen kennen lebensmittelwarnung.de gar nicht. Manche berichten im Gespräch mit der ARD Verbraucher-Redaktion, dass sie ab und zu zufällig Aushänge im Supermarkt sehen, andere haben noch nie von der Plattform gehört. Im Alltag stoßen Verbraucherinnen und Verbraucher teils auch auf digitale Warnungen wie App oder Newsletter.
Produktrückrufe Immer mehr Rückrufaktionen - wie gefährlich sind die Produkte?
Brandgefahr, Explosionsgefahr, Gesundheitsgefahr– die Rückruf-Schlagzeilen machen Angst vor Konsum bis zur Todesfolge. Haben die zuständigen Behörden den Markt noch im Griff?
Müsli mit Rückruf: Es kommt auf die Charge an
Wie wichtig ein genauer Blick ist, zeigt ein Fall aus einem Supermarkt: Ein ARD-Marktcheck-Reporter entdeckt dort ein Müsli, neben dem ein Hinweis auf einen Rückruf angebracht ist. Laut Aushang sollte nur eine bestimmte Charge betroffen sein.
Beim Abgleich mit den Daten auf lebensmittelwarnung.de stellt sich jedoch heraus, dass weitere Chargen zurückgerufen wurden – und ausgerechnet diese stehen noch im Regal. Nach dem Hinweis des Reporters nimmt der Supermarkt die Ware aus dem Verkauf.
Der Händler Rewe teilt auf Nachfrage der ARD Verbraucher-Redaktion mit: „Wir haben den Vorfall zum Anlass genommen, die Abläufe im betroffenen Markt nochmals zu überprüfen und die Mitarbeitenden für die konsequente Umsetzung von Produktrückrufen zusätzlich zu sensibilisieren.“
Produktvergleich Fertiges Pesto: Viele sind mit Pestiziden belastet
Pesto auf die Pasta - schon ist das Essen fertig. Wie gut ist Pesto Genovese, das wir in Supermarkt und Discounter kaufen können? Das Ergebnis: Keines überzeugt uneingeschränkt.
Stiller Rückruf bei Babynahrung: Kritik an Nestlé und Danone
Anfang des Jahres sorgten zwei große Hersteller für Diskussionen: Nestlé und Danone riefen mehrere Sorten Babynahrung zurück. Die Produkte konnten mit Cereulid belastet sein – einem gefährlichen, bakteriellen Gift.
Die betroffenen Chargen wurden zwar europaweit aus dem Handel genommen, zunächst aber nur in einem sogenannten „Stillen Rückruf“. Dabei werden vor allem Großkunden und Händler informiert, ohne dass die Öffentlichkeit aktiv gewarnt wird.
Erst Wochen später gab es auch einen öffentlichen Rückruf. Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisiert dieses Vorgehen scharf.
Chris Methmann von Foodwatch sagt dazu: Unternehmen handelten bei einem stillen Rückruf oft so, wenn ihnen selbst ein Problem auffalle und sie hofften, „dass die Sache eher klein bleibt und man ohne viel Aufhebens sich irgendwie aus der Affäre ziehen kann“. Fehler könnten passieren, doch es sei nicht akzeptabel, dass die Öffentlichkeit darüber nicht informiert werde.
Das Lebensmittelgesetz ist hier eindeutig: Gefährliche Produkte müssen von den Unternehmen unverzüglich vom Markt genommen werden. Befindet sich Ware bereits im Handel oder bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, ist ein öffentlicher Rückruf vorgeschrieben.
Die Unternehmen tragen die Hauptverantwortung dafür, Risiken zu erkennen, ihre Produkte zu überwachen und rechtzeitig zu warnen.
Amtliche Lebensmittelkontrolle: Wer überwacht die Betriebe?
Ob Lebensmittel sicher sind, hängt nicht nur von der Eigenkontrolle der Unternehmen ab. Eine wichtige Rolle spielen die amtlichen Lebensmittelkontrolleure. Sie prüfen Produktionsbedingungen, inspizieren Betriebe und nehmen Proben der Lebensmittel. Die Kontrollen sind risikobasiert: Fleisch verarbeitende Betriebe werden beispielsweise häufiger kontrolliert als andere.
Die Kontrolleure beaufsichtigen auch, ob Unternehmen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrollen korrekt durchführen. Dass diese Selbstkontrolle nicht immer funktioniert, zeigt ein Fall, der derzeit vor Gericht verhandelt wird.
Vor dem Landgericht Kassel läuft seit Juli ein Prozess um einen der größten Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre. Die Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren soll zwischen 2015 und 2019 unter katastrophalen hygienischen Bedingungen Wurst hergestellt haben.
Laut Staatsanwaltschaft war die Ware mit Listerien belastet, 37 Menschen sollen dadurch erkrankt, 11 gestorben sein. Der Vorwurf: Bei Wilke soll man von der Keimbelastung gewusst haben, die Ergebnisse der eigenen Untersuchungen aber über Jahre nicht an die Behörden gemeldet haben.
Brisant ist, dass das zuständige Veterinäramt zu dieser Zeit personell schwach besetzt gewesen sein soll – die Kontrollen bei Wilke konnten so offenbar nicht ausreichend wahrgenommen werden. Der Fall wirft die Frage auf, wie belastbar das Kontrollsystem insgesamt ist.
Zu wenige Kontrollen: Was Foodwatch und Kontrolleure fordern
Um ein aktuelles Bild der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu bekommen, hat Foodwatch kürzlich alle deutschen Stadt- und Landkreise befragt. Die Organisation wollte wissen, ob die Behörden die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkontrollen tatsächlich schaffen.
Das Ergebnis bezeichnet Foodwatch als „desaströs“: Nach Angaben von Chris Methmann fallen fast 30 Prozent der vorgeschriebenen Lebensmittelkontrollen aus. Es gebe klare gesetzliche Vorgaben, wie oft Betriebe geprüft werden müssten – doch der Staat halte sich nicht an seine eigenen Gesetze. „Das kann doch nicht sein.”
Auch Manuel Klein, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure, sieht seit Jahren großen Personalmangel. Die Einschätzung seines Verbands: Deutschland brauche rund 1.500 Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure zusätzlich.
Gleichzeitig gehe ein Großteil der Arbeitszeit für Akten, Dokumentation und Berichte drauf – laut Klein mittlerweile 60 bis 70 Prozent der Tätigkeit. Für Kontrollen vor Ort bleibe vielerorts nur noch ein kleiner Teil der Arbeitszeit.
Trotz dieser Probleme betont Manuel Klein, dass Lebensmittel in Deutschland insgesamt ein hohes Sicherheitsniveau haben.
Was Verbraucher selbst tun können für sichere Lebensmittel
Klar ist aber auch: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau hinsehen, denn die Zahl der Rückrufe wird wohl nicht weniger werden. Es lohnt sich, aufmerksam zu bleiben:
- Rückrufhinweise in Geschäften ernst nehmen und genau lesen
- Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten mit den Angaben auf lebensmittelwarnung.de abgleichen
- App oder Newsletter von lebensmittelwarnung.de nutzen, um frühzeitig informiert zu sein
- auffällige Produkte oder Hygienemängel im Markt ansprechen oder bei der zuständigen Behörde melden