Verwaltungsgericht Stuttgart weist FDP ab

FDP darf nicht an SWR-Dreier-Debatte zur Landtagswahl teilnehmen

Die FDP wollte vor Gericht die Teilnahme an der Dreier-Debatte des SWR erzwingen und scheitert. Der SWR wahre die Chancengleichheit, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Für die FDP geht es bei der Landtagswahl um den Einzug ins Parlament.

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Von Autor/in Astrid Meisoll, Henning Otte

Vor der Landtagswahl lädt der SWR die Spitzenkandidaten von CDU (Manuel Hagel), Grünen (Cem Özdemir) und AfD (Markus Frohnmaier) am 24. Februar zur Dreier-Debatte.

Die FDP habe keinen Anspruch auf die Teilnahme an der Debatte, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag. Das Vorgehen des SWR wahre den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit. Danach seien die Parteien vor den Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen.

Gericht verweist auf eine Gesamtschau der Bedeutung der Parteien

Ausschlaggebend sei dabei nicht allein das Ergebnis der letzten Landtagswahl, teilte die erste Kammer des Verwaltungsgerichts mit. 2021 hatte die FDP noch 10,5 Prozent der Stimmen erreicht.

Vielmehr verweist das Gericht auf eine "Gesamtschau", die angestellt werden müsse, um zu entscheiden, wer eingeladen werde. Bei der vergangenen Bundestagswahl 2025 habe die FDP 4,3 Prozent der Zweitstimmen erzielt, bei der letzten Europawahl 5,2 Prozent und bei den acht Landtagswahlen in den vergangenen drei Jahren hätten die Ergebnisse zwischen 0,8 und 5,1 Prozent gelegen.

Gericht sieht es als "gerechtfertigt", die FDP nicht zu berücksichtigen

In der Begründung schreibt das Verwaltungsgericht: CDU, Grüne und AfD hätten eine "reale Chance", ein Wahlergebnis von über 20 Prozent zu erzielen. Damit sei der Abstand zur FDP "derart groß", dass es gerechtfertigt erscheine, den Spitzenkandidaten der FDP in diesem Sendeformat nicht zu berücksichtigen. Das Sendekonzept des SWR sei damit rechtmäßig.

FDP-Spitzenkandidat Rülke forderte anderes Sendekonzept

FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke hatte gefordert, dass die AfD entweder ausgeladen wird - oder er und auch SPD-Spitzenkandidat Andreas Stoch ebenfalls in die Sendung eingeladen werden. Alternativ hatte die FDP auf eine Vorverlegung der Dreier-Debatte gedrängt, damit sie mit größerem zeitlichem Abstand von der Wahl am 8. März stattfindet.

Auch hier äußerte sich das Gericht: Die FDP habe keinen Anspruch darauf, dass andere Parteien, wie etwa die AfD, nicht zur Dreier-Debatte zugelassen werden. Das Verfassungsrecht garantiere zwar die Chancengleichheit für Parteien, nicht aber ein Abwehrrecht gegenüber politischen Mitbewerbern.

Die FDP hat angekündigt gegen die Entscheidung vorzugehen und die nächsthöhere Instanz anzurufen, den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Das teilte der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der FDP, Hans-Ulrich Rülke, am Nachmittag mit. Das Gericht berücksichtige nicht ausreichend die unterschiedlichen Möglichkeiten der Parteien, in Baden-Württemberg wirklich etwas zu bewegen. Der FDP-Spitzenkandidat wörtlich: "Denn bewegen kann die AfD selbst nichts. Stimmen für sie führen lediglich zum Verbleib der Grünen in der Landesregierung." Deshalb wolle man die Entscheidung des Verwaltungsgerichts überprüfen lassen. 

Neben der Dreier-Debatte weitere Wahlsendungen geplant

Der Südwestrundfunk (SWR) hatte Änderungen am Format sowie eine Verschiebung der für den 24. Februar geplanten Sendung abgelehnt. Mit dem angekündigten Rückzug des langjährigen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) gebe es eine neue politische Ausgangslage vor der Wahl, dem wolle man mit dem Konzept der Dreier-Debatte Rechnung tragen, argumentiert der Sender.

Der SWR sendet neben der Dreier-Debatte und der "Wahlarena", bei der neben der FDP auch SPD und Die Linke eingeladen sind, noch Einzelinterviews der Spitzenkandidaten in SWR Aktuell sowie in der Radiosendung "SWR1 Leute".

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Autor/in
Astrid Meisoll
Henning Otte
SWR-Reporter und -Redakteur Henning Otte, SWR Landespolitik

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