Verwaltungsgerichtshof BW weist FDP-Antrag ab

SWR muss FDP nicht in Dreier-Debatte zur Landtagswahl einladen

Nun hat auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die FDP keinen Anspruch darauf hat, an der Dreier-Debatte des SWR teilzunehmen. Das hatte die FDP versucht zu erzwingen, erst vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, jetzt am VGH - beide Male ohne Erfolg.

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Von Autor/in Ruben Moratz

Vor der Landtagswahl lädt der SWR die Spitzenkandidaten von CDU (Manuel Hagel), Grünen (Cem Özdemir) und AfD (Markus Frohnmaier) am 24. Februar zur Dreier-Debatte.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat jetzt entschieden, dass die FDP gemäß dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit keinen Anspruch darauf habe, in die Sendung miteinbezogen zu werden. Der VGH folgt somit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom vergangenen Donnerstag.

Es sei seit der vergangenen Landtagswahl zu "erheblichen politischen Gewichtsverschiebungen" gekommen, argumentiert der VGH und bezieht sich auf Wahlumfragen in Baden-Württemberg sowie auf die Entwicklung der Ergebnisse bei vorangegangenen Wahlen. Die Unterschiede zwischen den zur Dreier-Debatte eingeladenen Parteien und der FDP seien so groß, dass der SWR entscheiden dürfe, den Spitzenkandidaten der Liberalen nicht einzuladen. Bei der vergangenen Bundestagswahl 2025 hat die FDP 4,3 Prozent der Zweitstimmen erzielt. Im letzten BW-Trend kamen die Liberalen auf 5 Prozent.

Laut Verwaltungsgerichtshof ist die Chancengleichheit der FDP durch die Teilnahme an einer zweiten Sendung wenige Tage später - der "Wahlarena" - sichergestellt.

AfD ohne Machtperspektive? Gericht hält Differenzierung für nicht zwingend

FDP-Spitzenkandidat Hans-Ulrich Rülke hatte das Anrufen des VGH auch damit begründet, dass das Verwaltungsgericht die unterschiedlichen Möglichkeiten der Parteien, den Ministerpräsidenten zu stellen, nicht ausreichend berücksichtige. Rülke wörtlich: "Denn bewegen kann die AfD selbst nichts. Stimmen für sie führen lediglich zum Verbleib der Grünen in der Landesregierung." Diese Differenzierung hält der VGH allerdings für "nicht zwingend" und sie entspräche auch nicht dem Sendekonzept der SWR-Dreier-Debatte.

Auch weitere Anträge der FDP wurden vom VGH abgelehnt. Dabei ging es darum, die AfD von der Dreier-Debatte auszuladen, die Sendung abzusagen oder vorzuverlegen.

Auf SWR-Anfrage teilte der FDP-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Rülke mit, er werde die weitere Berichterstattung genau verfolgen und nicht damit aufhören, Qualität und Ausgewogenheit zu fordern.

Neben der Dreier-Debatte weitere Wahlsendungen geplant

Der SWR hatte Änderungen am Format sowie eine Verschiebung der für den 24. Februar geplanten Sendung abgelehnt. Mit dem angekündigten Rückzug des langjährigen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) gebe es eine neue politische Ausgangslage vor der Wahl, dem wolle man mit dem Konzept der Dreier-Debatte Rechnung tragen, argumentiert der Sender.

Der SWR sendet neben der Dreier-Debatte und der "Wahlarena", bei der neben der FDP auch SPD und Die Linke eingeladen sind, noch Einzelinterviews der Spitzenkandidaten in SWR Aktuell sowie in der Radiosendung "SWR1 Leute".

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